Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Wer Sportveranstaltungen organisiert, kann deren wirtschaftliche Nutzung durch Dritte nicht kategorisch untersagen / FIFA vs. Ferreroveröffentlicht am 14. November 2009
BGH, Urteil vom 12.11.2009, Az. I ZR 183/07
§§ 14, 15 MarkenG, 3 UWGDer BGH hat entschieden, dass die FIFA gegen Ferrero keinen Anspruch auf Löschung der Marken „“WM 2010“, „GERMANY 2006“ und „SOUTH AFRICA 2010“ hat. In einer Pressemitteilung vom 13.11.2009 ließen die Bundesrichter zusammenfassen: „Die Klägerin, die FIFA mit Sitz in der Schweiz, veranstaltet die Fußball-Weltmeisterschaften. Sie ist Inhaberin zahlreicher Marken, die auf die Fußball-Weltmeisterschaften 2006 in Deutschland und 2010 in Südafrika Bezug nehmen. Die beklagte Ferrero GmbH gibt zu Fußball-Weltmeisterschaften Sammelbilder heraus, die sie ihren Schokoladenerzeugnissen beilegt. Sie hat mehrere Marken eintragen lassen, die ebenfalls einen Bezug zur Fußball-Weltmeisterschaft aufweisen, um ihre Sammelbildaktion markenrechtlich abzusichern. Die Klägerin hat die Beklagte auf Löschung der Marken in Anspruch genommen.“ (mehr …)