IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. Dezember 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Bochum, Urteil vom 16.04.2014, Az. 67 C 57/14
    § 97 UrhG

    Das AG Bochum hat entschieden, dass der Anschlussinhaber eines Internetanschlusses in einer Wohngemeinschaft, in welcher alle Mitbewohner den Anschluss über W-LAN nutzen, nicht automatisch als Täter oder Störer eines Filesharing-Vorfalls angesehen werden kann. Berufe sich der Anschlussinhaber darauf, dass auch andere den Verstoß begangen haben könnten und der Täter nicht ermittelt werden konnte, so liege die Beweislast (- dass doch kein Dritter Zugriff auf den Anschluss gehabt habe -) beim Rechtsinhaber. Der Anschlussinhaber sei nicht verpflichtet, „Ross und Reiter“, d.h. die Namen seiner Mitbewohner, anzugeben, sondern diese Ermittlung liege bei der Klägerin. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. November 2014

    AG Bochum, (Hinweis-) Beschluss, Az. 70 C 27/14
    § 97 UrhG, § 97a UrhG

    Das AG Bochum hat entschieden, dass bei urheberrechtswidrigem „fragmentarischem“ Hochladen („Upload“) eines Musikstücks grundsätzlich ein Schadensersatzbetrag von nicht mehr als 100,00 EUR anzusetzen ist und der Gegenstandswert für die außergerichtlich erfolgte Abmahnung nach der doppelten Lizenzgebühr zu berechnen ist, im vorliegenden Fall 46,41 EUR.

  • veröffentlicht am 17. November 2014

    AG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2014, Az. 57 C 4661/13
    § 97 Abs. 2 UrhG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass für den widerrechtlichen Upload eines Musikalbums im Rahmen eines Filesharing-Netzwerkes ein Schadensersatz von vorliegend 263,12 EUR zu berechnen ist. Der Beklagte sei nach der Beweisaufnahme als Alleintäter des unrechtmäßigen Uploads anzusehen. Trotzdem sei der Forderung der Klägerin von Schadenersatz in Höhe von 2.500,00 EUR und Abmahnkosten von fast 1.400,00 EUR nicht nachzukommen. Der Filesharer dürfe bei der Berechnung des Schadensersatzes nicht mit einem kommerziellen Lizenznehmer gleichgesetzt werden. Abmahnkosten seien im entschiedenen Fall gar nicht zu erstatten, da die Abmahnung, die eine Unterlassung der Verbreitung des Gesamtrepertoires der Rechtsinhaberin forderte, unbrauchbar gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. Oktober 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2014, Az. 57 C 425/14
    § 97 UrhG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass Unterlassungsansprüche wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke nicht geltend gemacht werden können, wenn die Rechteübertragungskette vom Urheber zum Rechteinhaber nicht lückenlos nachgewiesen werden kann, und zwar auch in Bezug auf bestimmte Nutzungsformen (hier: öffentliche Zugänglichmachung). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. Oktober 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 02.10.2014, Az. 310 O 464/13
    § 130 BGB, § 10 TMG,
    § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber eines Sharehosting-Dienstes auch dann haftet, wenn ihm eine E-Mail, in welcher ein Hinweis auf eine oder mehrere Urheberrechtsverletzungen enthalten ist, zugegangen ist, der Sharehoster aber – aus welchen Gründen auch immer – diese noch nicht zur Kenntnis genommen hat. Zitat: „Der Ansicht der Antragsgegnerin, es komme darauf an, wann der Betreiber der Filehosting-Plattform positive Kenntnis von dem Hinweis auf Rechtsverletzungen erlangt habe, ist auch aus praktischen Erwägungen heraus nicht zu folgen, denn danach könnte der Betreiber eines Filehosting-Dienstes ihm obliegende Handlungspflichten einfach vermeiden, indem er die Hinweisschreiben (bzw. E-Mails) der Rechteinhaber schlicht nicht zur Kenntnis nimmt. Vielmehr ist Kenntnis im Sinne des § 10 TMG in Fällen wie dem vorliegenden dahin auszulegen, dass die Kenntnis gegeben ist, wenn dem Betreiber dieses Dienstes die Information über die konkrete Urheberrechtsverletzung nach den Grundsätzen des Zugangs von Willenserklärungen zugegangen ist.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Oktober 2014

    AG Bielefeld, Urteil vom 06.03.2014, Az. 42 C 368/13
    § 97 UrhG, § 97 a Abs. 1 S. 2 UrhG

    Das AG Bielefeld hat entschieden, dass sog. Lizenz-Schadensersatzansprüche wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing lediglich der 3-jährigen Regelverjährung unterliegen. Es gelte nicht – wie in anderen Fällen der Forderung von Lizenzgebühren – eine Verjährung von 10 Jahren, da es keine Möglichkeit gebe, in Filesharing-Angelegenheiten einen gültigen Lizenzvertrag mit den Rechteinhabern abzuschließen. Das AG Kassel vertritt ebenfalls diese Auffassung (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. September 2014

    AG Braunschweig, Urteil vom 27.08.2014, Az. 117 C 1049/14
    § 97 UrhG

    Das AG Braunschweig hatte eine Filesharing-Klage abgewiesen, nachdem der Abgemahnte darlegen konnte, dass zum Zeitpunkt der behaupteten Urheberrechtsverletzung eine Internetverbindung über einen Telekom-Router des Typs Speedport W 504V bestanden habe, bei dem jeder Dritte mittels einer einfachen sog. PIN-Nummer das WLAN des betreffenden Routers habe nutzen können, ohne den WLAN-Passwortschlüssel kennen zu müssen. Die Deutsche Telekom AG stellte in der Folge für den betroffenen Router eine neue Firmware zur Verfügung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. August 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 22.12.2010, Az. 5 U 36/09
    § 1004 Abs. 1 BGB, Art. 8 Abs. 3 EGRL 29/2001, § 16 UrhG, § 19a UrhG, § 97 UrhG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass einem Access Provider nicht zugemutet werden kann, den öffentlichen Zugang zu urheberrechtswidrigen Inhalten mittels bestimmter Filtertechniken (hier: DNS-Sperre) zu verhindern. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. August 2014

    OLG Köln, Urteil vom 18.07.2014, Az. 6 U 192/11
    § 97 UrhG, § 1004 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass Access Provider – auch soweit eine Störerhaftung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann – nicht zur Sperrung von urheberrechtswidrigen Inhalten im Ausland (hier: The Piratebay) verpflichtet sind und die einschlägigen Mechanismen wie DNS-, URL- und/oder IP-Filter für unzulässig erklärt. Der Senat hat die Revision ausdrücklich zugelassen, da das OLG Hamburg eine abweichende Rechtsansicht vertritt (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. August 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Kassel, Urteil vom 24.07.2014, Az. 410 C 625/14
    § 97 UrhG; § 204 BGB, § 690 BGB

    Das AG Kassel hat entschieden, dass für Schadensersatzansprüche wegen Filesharings nicht die verlängerte Verjährungsfrist von 10 Jahren für deliktische Ansprüche gilt, sondern alle Ansprüche innerhalb der Regelfrist von 3 Jahren ab Ende des Jahres der Anspruchsentstehung verjähren. Grund sei, dass der Filesharer keine ersparte Lizenzgebühr erlangt habe, da es eine solche Lizenzgebühr für die Verteilung von geschützten Werken per Filesharing nicht gebe. Der Downloader habe sich allenfalls den Kaufpreis einer CD erspart. Zum Volltext der Entscheidung:

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