IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Mai 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 07.01.2011, Az. 310 O 1/11
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass auch die einzelnen Bilder eines Videofilms urheberrechtlich geschützt sind. Bei den Einzelbildern handele es sich ebenfalls um urheberrechtlich geschützte Werke, nämlich um Lichtbildwerke, weil die Individualität des Filmwerks gerade in der Bildfolge zum Ausdruck komme und deren Individualität nicht nur aus dem Ganzen, sondern auch aus ihren einzelnen Teilen bestehe. Aus diesem Grund habe die Antragsgegnerin ohne Genehmigung kein Einzelbild aus dem Film des Antragstellers verwenden dürfen, ohne an geeigneter Stelle auf seine Urheberschaft hinzuweisen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Mai 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 28.10.2010, Az. I ZR 85/09
    §§
    97 UrhG; 242, 259, 261 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass es für die Rechteeinräumung für zum Zeitpunkt der Schaffung eines Werks noch unbekannte Nutzungsarten einer eindeutigen Erklärung des Berechtigten bedarf. Vorliegend ging es um die Rechte eines Drehbuchautors zu einem Spielfilm zu einer Zeit, als Video und DVD als Nutzungsarten für Kinofilme noch unbekannt waren. Der Vertrag des Autors zum Rechtsübergang auf die Theatergesellschaft umfasste „alle jetzigen und zukünftigen Arten, Systeme und Verfahren der Kinematographie und deren Möglichkeiten einer Auswertung des Films und seiner Teile“. Eine wirksame Rechteeinräumung setze jedoch voraus, dass eine eindeutige Erklärung des Berechtigten vorliege oder eine angemessene Beteiligung des Berechtigten an den Erlösen vereinbart worden sei. Sei dies – wie hier – nicht der Fall, habe der Urheber Anspruch auf Schadensersatz. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. April 2011

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.02.2011, Az. 16 U 172/10
    §§ 22, 23 KUG; 823 Abs. 1, 1004 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung bzw. einem Filmbeitrag nicht ohne Weiteres widerrufen werden kann. Für einen wirksamen Widerruf müsse ein wichtiger Grund vorliegen oder die innere Einstellung des Widerrufenden zu seinen Äußerungen (hier: Interview) müsse sich geändert haben. Auch bei einer Wandlung der Persönlichkeit sei ein Widerruf möglich. Lägen diese Fälle nicht vor, sei ein Widerruf nicht gerechtfertigt. Vorliegend sei der Grund der Widerrufs, dass der Kläger mit dem kritischen Inhalt des Fernsehberichts nicht einverstanden sei. Dies rechtfertige einen Widerruf jedoch gerade nicht, da niemand einen Anspruch darauf habe, von anderen so dargestellt zu werden, wie er sich selbst sieht oder gesehen werden möchte. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 17. März 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Kerpen, Urteil vom 25.11.2010, Az. 102 C 108/10
    §§ 823, 1004 BGB; 23 KUG

    Das AG Kerpen hat entschieden, dass keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, wenn im Internet ein Unfallvideo ohne Einwilligung des Verunfallten veröffentlicht wird, sofern das Unfallopfer auf diesem Video nicht identifiziert werden kann. Für eine Identifikation reiche es nicht aus, wenn das Nummerschild des Verunglückten sichtbar ist. Damit könne lediglich das Fahrzeug, jedoch nicht der Fahrer identifiziert werden. Auch sei der Zugriff auf entsprechende Datenbanken stark begrenzt. Weiterhin führte das Gericht aus, dass es sich bei „ungewöhnlichen“ Vorfällen (hier: Berichterstattung über Unfall eines Quads) wohl nicht vollständig verhindern lasse, dass gewisse Personenkreise auch bei einer Nichterkennbarkeit der beteiligten Personen die richtigen Rückschlüsse ziehen, um wen es sich gehandelt habe. Würde man fordern, dass jegliche Erkennbarkeit für einen ganz begrenzten Personenkreis ausgeschlossen sei, so wäre jegliche Berichterstattung zu originellen Vorfällen unmöglich. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Januar 2011

    OLG Köln, Urteil vom 10.12.2010, Az. 6 U 92/10
    § 89 Abs. 1 Satz 1 UrhG

    Das OLG Köln hatte darüber zu befinden, wer als Hersteller eines Filmwerks anzusehen ist und dementsprechende Rechte geltend machen kann. Das Gericht befand, dass derjenige als Filmhersteller anzusehen ist, wer die so genannte „Nullkopie“ (= Herstellung der Erstfixierung) eines Films inhaltlich und organisatorisch steuert, wirtschaftlich verantwortet und die zur Filmherstellung erforderlichen Immaterialgüterrechte sowie zumindest vorübergehend auch die Auswertungsrechte am Film erwirbt bzw. nacherwerben müsste. Wer dies ist, sei im Wege einer Gesamtbetrachtung der Umstände zu ermitteln. Künstlerisch-schöpferische Beiträge zur Herstellung des Films hingegen ließen einen Beteiligten nicht zum Hersteller werden. Das Gericht führte zur Definition im Einzelnen aus:

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  • veröffentlicht am 7. Oktober 2010

    LG Köln, Beschluss vom 10.08.2010, Az. 28 O 509/10
    § 97 UrhG

    Das LG Köln hat, nachdem ein Filesharer den Film „Die Beschissenheit der Dinge“ in einer Internet-Tauschbörse illegal hochgeladen haben soll, auf Betreiben der Camino GmbH eine einstweilige Verfügung erlassen und den Streitwert auf 50.000,00 EUR festgelegt. Die klagenden Kollegen von Lampmann, Behn & Rosenbaum wird es gefreut haben, wenngleich der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist. Ihr Verdienst beträgt auf dem Papier über 2.000,00 EUR zzgl. MwSt. Das war dann mal, soweit die Entscheidung nicht noch gekippt werden kann, ein unnötig teurer Upload. Was wir davon halten? Das erfahren Sie hier. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. August 2010

    LG Köln, Beschluss vom 28.07.2010, Az. 209 O 238/10
    §§ 3 Nr. 30 TKG; 19 a, 1
    01 Abs. 9 S. 2 i.V.m. 105 Abs. 1 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass bei der Verbreitung eines Films in Tauschbörsen vor der Veröffentlichung des Werkes in Deutschland auf Grund der Schwere der Rechtsverletzung von einem gewerblichen Ausmaß auszugehen ist. In diesen Fällen ist der Provider zur Auskunftserteilung an den Rechteinhaber zu verpflichten. Es sei Wille des Gesetzgebers, für die Bestimmung des “gewerblichen Ausmaßes” im Einzelfall neben der Anzahl zuzuordnender Rechtsverletzungen auch die Auswirkungen einer einzelnen Verletzungshandlung auf den Rechteinhaber zu berücksichtigen. Den Volltext des Beschlusses finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 14. Juni 2010

    BGH, Urteil vom 19.11.2009, Az. I ZR 128/07
    § 97, 72, 91, 94, 95 UrhG (gültig bis 30.6.2002)

    Der BGH hat entschieden, dass die Vorhaltung von Lichtbildern aus Filmen in einem Online-Archiv zwar keine filmische Verwertung ist, aber trotzdem eine Urheberrechtsverletzung an den Bildern selbst darstellt. Es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte das Recht der Klägerin zur filmischen Verwertung der Lichtbilder in anderer Weise als durch Einstellen der Bilder in ihr Online-Archiv selbst verletzt oder an einer Verletzung dieses Rechts durch Nutzer ihres Online-Archivs teilgenommen haben könnte. Allein auf die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Rechts zur filmischen Verwertung der Lichtbilder könne ein Schadensersatzanspruch nicht gestützt werden. Die Nutzung der bei Herstellung eines Filmwerkes entstandenen Lichtbilder sei jedenfalls keine filmische Verwertung im Sinne des § 91 UrhG a.F., wenn die Lichtbilder – wie im Streitfall – weder im Rahmen der Auswertung des Filmwerkes noch in Form eines Films genutzt werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen einer Rechtsverletzung hinsichtlich der Lichtbilder selbst komme jedoch in Betracht, soweit die Lichtbildner (Kameraleute) Ihre Rechte an den Filmhersteller abgetreten haben.

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  • veröffentlicht am 26. März 2010

    BGH, Urteil vom 25.03.2010, Az. I ZR 122/08 und Az. I ZR 130/08
    § 97 UrhG

    Der BGH hat per Pressemitteilung seine Entscheidung bekanntgegeben, dass die Betreiber eines Nachrichtensenders und eines Internetportals Auskunft über die an dem Tag erzielten Werbeeinahmen erteilen müssen, an dem sie das urheberrechtlich geschützte Recht des Herstellers eines Videofilms durch dessen Veröffentlichung schuldhaft verletzt haben. Streitgegenständlich war der tödlichen Fallschirmsprung des Politikers Jürgen Möllemann. Relevanz dürfte diese Entscheidung aber selbstverständlich auch für die Streaming-Seiten haben, die fremdes Film- und Videomaterial unerlaubt wiedergeben und diesen kostenlosen Service mit Werbeeinblendungen in klingende Münze umwandeln. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. März 2010

    Steffen Heintsch hat mit Herbert Bartelt, dem Geschäftsführer der Magmafilm GmbH, vor einiger Zeit im Gulli-Board ein Interview über P2P-Abmahnungen im Porno-Sektor geführt. Dabei brachte Herr Heintsch ein alternatives Abmahnmodell ins Gespräch (kostenlose Vorwarnung mit geringem Schadensersatz, sodann ggf. normale Abmahnung), was Herr Bartelt zu kommentieren wusste. (mehr …)

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