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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Februar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 16.02.2012, Az. C-360/10

    Der EuGH hat entschieden, dass der Betreiber eines sozialen Netzwerks (wie Facebook) nicht verpflichet ist, präventiv, allein auf eigene Kosten und zeitlich unbegrenzt ein Filter-System zur Vorbeugung von Urheberrechtsverstößen einzurichten, das unterschiedslos auf alle Nutzer des Netzwerks anwendbar ist. Die Belgische Vereniging van Auteurs, Componisten en Uitgevers (SABAM) hatte gegen den niederländischen Betreiber Netlog NV geklagt.  Eine solche Pflicht würde, so der EuGH, „sowohl gegen das Verbot verstoßen, einem solchen Anbieter eine allgemeine Überwachungspflicht aufzuerlegen, als auch das Erfordernis nicht beachten, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Urheberrecht einerseits und der unternehmerischen Freiheit, dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und dem Recht auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen andererseits zu gewährleisten.“ Zitat aus der Pressemitteilung des EuGH: (mehr …)

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