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- Niedersächsisches FG: Betreibt ein Rechtsanwalt für die Abo-Falle das Inkassowesen, ist er „Gewerbetreibender“ und damit gewerbesteuerpflichtigveröffentlicht am 17. August 2012
Niedersächsisches FG, Urteil vom 15.09.2011, Az. 14 K 312/09
§ 2 Abs. 1 S. 2 GewStG, § 15 Abs. 2 S.1 EStG, § 18 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 EStGDas Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der für eine Abo-Falle das Inkassowesen betreibt, als Gewerbetreibender und nicht als Freiberufler zu behandeln ist, da sich das Inkassowesen zu einem selbständigen Berufsbild im Sinne eines Gewerbes entwickelt habe und keineswegs originäre Tätigkeit eines Rechtsanwalts sei. Der basserstaunte Kollege unterfiel damit der Gewerbesteuerpflicht und fühlte sich wohl „abgezockt“. Zum Volltext der Entscheidung: