Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Darf sich ein privater Energieversorger „Stadtwerke“ nennen?veröffentlicht am 6. August 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.11.2011, Az. 6 U 277/10
§ 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Firmenbestandteil „Stadtwerke“ bei einem privaten Energieversorger grundsätzlich zu einer Irreführung des Verkehrs führen kann, da dieser den Eindruck vermittelt erhält, dass es sich um ein kommunales Unternehmen handelt. Im vorliegenden Verfahren wurde ein Wettbewerbsverstoß jedoch ausgeschlossen, da das fragliche Unternehmen 1. bereits seit 35 Jahren privat sei, 2. das Unternehmen sich nur auf dem Gebiet der fraglichen Gemeinde betätige und 3. auf die Zugehörigkeit zu einem privaten Konzern in der Werbung „Stadtwerke X – ein Unternehmen der …„ hingewiesen werde. Unter diesen Voraussetzungen könne nur ein sehr kleiner, wettbewerbsrechtlich nicht relevanter Teil der Verkehrskreise auf ein Energieversorgungsunternehmen in kommunaler Hand schließt. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BGH: Eine reine firmenmäßige Verwendung eines Zeichens verletzt keine Markenrechteveröffentlicht am 8. November 2011
BGH, Urteil vom 12.05.2011, Az. I ZR 20/10
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die rein firmenmäßige Verwendung eines Zeichens („Dieter Lübke Schaumdesign GmbH“) keine Markenrechte einer eingetragenen Wortmarke („Schaumstoff Lübke“) verletzt. Aufgrund ihrer Marke könne die Klägerin der Beklagten nicht verbieten, die angegriffene Bezeichnung ausschließlich als Gesellschaftsbezeichnung zu verwenden, weil dies keine rechtsverletzende Benutzung sei. Zur Abgrenzung führte der Senat aus: Werde allerdings die Geschäftsbezeichnung auch auf Waren aufgebracht oder für Werbung in Katalogen oder Internetauftritten verwendet und dadurch der Eindruck erweckt, dass eine Verbindung zu der eingetragenen Marke bestehe, läge eine zugleich markenmäßige Nutzung vor, die untersagt werden könnte. Zum Volltext der Entscheidung: