Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Aachen: Haftung für Vorgänger wegen Übernahme einer Internetplattform?veröffentlicht am 6. November 2009
LG Aachen, Urteil vom 08.05.2009, Az. 6 S 226/08
§§ 323 Abs. 1, 346, 433 BGB, § 25 HGBDas LG Aachen hat entschieden, dass derjenige, der eine Internetplattform von einem Dritten erwirbt und fortführt, nicht nach den Grundsätzen der Firmenfortführung (§ 25 HGB) für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers haftet. Die Firma der Plattform sei ohne weiteres nicht identisch mit der Bezeichnung des Unternehmensträgers, insbesondere wenn dieser eine andere Rechtsform als der Vorgänger habe. Im vorliegenden Fall war die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ursprünglichen Betreibergesellschaft mangels Masse abgelehnt worden. Die Gesellschaft war aufgelöst worden und in der Folge erloschen. Ein Kunde der alten Betreibergesellschaft verlangte nunmehr von ihrer Nachfolgerin die Erstattung seines Kaufpreises und scheiterte mit diesem Ansinnen. (mehr …)