Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Eine bloß nachschaffende Leistungsübernahme ist kein Wettbewerbsverstoß – Zur Gestaltung von Sektflaschenveröffentlicht am 27. Mai 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014, Az. 14c O 112/13
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 9 lit. a oder lit. b UWG; § 14 Abs. 5 MarkenGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der sehr ähnlich gehaltenen Gestaltung einer Sektflasche zu einem bereits vorhandenen und markenrechtlich geschützten Produkt nur dann von einer unlauteren Rufausbeutung oder einer Herkunftstäuschung ausgegangen werden kann, wenn es sich um eine fast identische Nachahmung handelt. Vorliegend sei jedoch die Flaschengestaltung nicht auf diese Weise nachgeahmt worden, sondern die Beklagte habe ihr Produkt lediglich auf eine Weise ähnlich gestaltet, die als nachschaffende Leistungsübernahme zu qualifizieren sei. Eine solche sei nicht unlauter. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Pepsi-Flasche verletzt keine Markenrechte von Coca Colaveröffentlicht am 8. Juni 2012
LG Hamburg, Urteil vom 31.05.2012, Az. 315 O 310/11 – nicht rechtskräftig
Art. 9 Abs. 1 c) der GemeinschaftsmarkenverordnungDas LG Hamburg berichtet per Pressemitteilung über ein Urteil im Markenrechtsstreit der zwei Softdrink-Giganten. Coca Cola wollte Pepsi die so genannte Carolina-Flasche untersagen, weil sie der geschützten Konturglasflasche von Coca Cola angeblich zu sehr ähnelte. Dies bewertete das Gericht jedoch anders. Die beiden Flaschenarten würden sich so erheblich voneinander unterscheiden (vertikale Rillen vs. horizontaler Riffelung; optische Trennung vs. Nichttrennung von Flaschenkörper und Flaschenhals u.a.), dass von einer Verwechslungsgefahr nicht auszugehen sei. Pepsi würde weder den guten Ruf der Coca Cola Marke für sich ausbeuten noch deren Unterscheidungskraft beeinträchtigen. Eine „Verwässerung“ der Marke Coca Cola durch das Verhalten von Pepsi sei nicht erkennbar.