Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Unter bestimmten Umständen muss bei Google AdWords-Werbung darauf hingewiesen werden, dass der Werbende nicht Partner eines anderen Unternehmens ist / Fleuropveröffentlicht am 6. Januar 2014
BGH, Urteil vom 27.06.2013, Az. I ZR 53/12
§ 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenGDer BGH hat grundsätzlich an seiner Rechtsprechung (vgl. hier und hier) festgehalten, nach welcher bei einer Google AdWords-Werbung keine Markenverletzung anzunehmen ist, wenn die betreffende Werbung in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält. Soweit allerdings für den Rechtsverkehr (z.B. auf Grund eines bekannten Vertriebssystems wie hier Fleurop) die Vermutung nahe liegt, dass es sich bei dem Werbenden um ein Partnerunternehmen des Markeninhabers handele, habe der Werbende positiv darauf hinzuweisen, dass es an einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Markeninhaber und dem Dritten fehle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)