IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. Februar 2012

    AG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.12.2011, Az. 30 C 1849/11 – 25
    § 32 ZPO

    Das AG Frankfurt hat entschieden, dass bei Rechtsverletzungen im Internet (hier: Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht) nicht grundsätzlich auf Grund der unerlaubten Handlung ein fliegender Gerichtsstand gilt, der den Anspruchsinhaber berechtigt, vor jedem Gericht in der Bundesrepublik zu klagen. Das angerufene Gericht sei vielmehr nur dann örtlich zuständig, wenn die Rechtsverletzung auch einen sachlichen Bezug zum Bezirk des angerufenen Gerichts aufweise. Damit ergebe sich eine Zuständigkeit an den Orten, in denen sich die behauptete unerlaubte Handlung im konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich ausgewirkt habe, mithin zum einen am Wohnort/Geschäftssitz des Beklagten, zum anderen aber auch am Wohnort des Klägers, da er dort das Angebot des Beklagten bestimmungsgemäß aus dem Internet abgerufen und sich demgemäß auch dort in seinem Urheberrecht verletzt gesehen habe. Einer übermäßigen Ausdehnung des fliegenden Gerichtsstandes müsse entgegen gewirkt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. Oktober 2011

    Die FDP befindet sich im Quotenkeller und da kommt jedes Mittel Recht, an Popularität unter der Wählerschaft zu gewinnen. Der eine bestellt beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ein Gutachten zu der das Volk seit den Vorstößen des ULD (hier) quälenden Thematik „Die Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch sogenannte Facebook Fanpages und Social-Plugins“ (hier). Die andere, immerhin als Bundesministerin der Justiz, will das Institut der Abmahnung eindampfen, nachdem es noch vor einigen Jahren erst explizit in das Gesetz aufgenommen wurde (vgl. etwa § 12 Abs. 1 UWG; § 97a UrhG). So meldet der Nachrichtendienst Heise: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Oktober 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Köln, Urteil vom 30.04.2007, Az. 142 C 553/06
    §
    677 BGB, § 683 BGB; § 97 UrhG; § 32 ZPO

    Das AG Köln hat entschieden, dass der so genannte fliegende Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen im Internet auch dann gegeben ist, wenn lediglich Annexansprüche (Schadensersatz, Abmahnkosten) geltend gemacht werden. § 32 ZPO sei hier unproblematisch anwendbar. Bei der Höhe des Schadensersatzes für eine Bildnutzung für 90 Tage bei eBay akzeptierte das Gericht den geltend gemachten Betrag vom 450,00 EUR. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Mai 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 07.04.2011, Az. 27 S 20/10
    §§ 32: 35 ZPO

    Das LG Berlin hat eine viel beachtete Entscheidung des AG Charlottenburg (hier) aufgehoben. Die Vorinstanz war noch der Auffassung, für Persönlichkeitsverletzungen gelte nicht der fliegende Gerichtsstand. Nun hat das Landgericht das Verfahren wieder mit der bundesweit geltenden Rechtslage in Einklang gebracht. Demnach gilt auch in Berlin: Für Persönlichkeitsverletzungen (etwa im Internet) gilt für die Bestimmung der örtlichen Gerichtszuständigkeit das Prinzip des fliegenden Gerichtsstands. Allerdings hat die Kammer die Revision zugelassen mit dem Hinweis: „Die Revision war zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat … . Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine örtliche Zuständigkeit gemäß § 32 ZPO bei Internetnetveröffentlichungen mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten ohne internationalen Bezug besteht, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt.“ Die Entscheidung ist rechtskräftig (vgl. BGH, Beschluss vom 17.04.2012, Az. VI ZR 141/11). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. Mai 2011

    AG Charlottenburg, Urteil vom 16.11.2010, Az. 226 C 130/10
    aufgehoben durch
    LG Berlin, Urteil vom 07.04.2011, Az. 27 S 20/10 (hier)
    §§ 823, 1004 BGB; § 32 ZPO

    Das AG Charlottenburg hat entschieden, dass bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts kein fliegender Gerichtsstand angenommen werden kann. Allerdings hat das Amtsgericht auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit die Berufung zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. März 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammTribunal de Grande Instance de Paris, Urteil vom 03.03.2011, Az. 0718523043

    Das Tribunal de Grande Instance de Paris hat entschieden (Urteil), dass eine Buchkritik, die sich nicht in der persönlichen Anfeindung gegen den Autor ergeht, zulässig ist. Ferner hat das Gericht entschieden, dass ein französisches Gericht jedenfalls dann nicht zuständig ist, wenn die Webseite auf einem Server in den USA gehostet wird, die das gerichtliche Verfahren initiierende Autorin in Israel wohnt und der Verlag des Traktats aus den Niederlanden heraus tätig ist. In diesem Zusammenhang von Interesse ist übrigens die Entscheidung des BGH, Urteil vom 02.03.2010, Az. VI ZR 23/09 (von uns kommentiert in GRUR 2010, S. 891 ff.). Was war geschehen? (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. März 2010

    OLG Rostock, Beschluss vom 07.12.2004, Az. 2 UH 4/04
    §§ 13; 14; 12 ff. ZPO

    Das OLG Rostock hat entschieden, dass die klageweise Durchsetzung einer Vertragsstrafe nicht dem örtlichen („fliegenden“) und sachlichen Gerichtstand des Wettbewerbsrechts (§§ 13, 14 UWG) unterliegt, sondern – da es sich um ein abstraktes Schuldanerkenntnis handele – die allgemeinen zivilprozessualen Grundsätze (§§ 12 ff. ZPO) zur Anwendung kämen. Im vorliegenden Fall landete die Klage über eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 EUR in der Folge per gerichtlichem Beschluss (§ 36 Abs. 1 ZPO) vor dem AG Greifswald. (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. November 2009

    OLG Hamburg, Urteil vom 09.11.2006, Az. 3 U 58/06
    § 14 Absatz 2 Satz 1 UWG

    Das OLG Hamburg hat ausgeführt, dass nicht jeder im Internet vorzufindende Verstoß nach dem Prinzip des „fliegenden Gerichtsstandes“ verfolgt werden kann. Vorliegend ging es um die Bewerbung einer Digitalkamera, bei der die angegebene Ersparnis um 40,00 EUR über der tatsächlichen Ersparnis gelegen hatte. Zwar sei im Hinblick auf Internet-Werbung  Begehungsort jeder Ort, an dem die Werbung bestimmungsgemäß abgerufen werden könne. Darüber hinaus müsste die Werbung in wettbewerblich relevanter Weise verbreitet worden sein, d.h. die wettbewerblichen Interessen der Parteien müssten (auch) im Bezirk des angerufenen Gerichts (hier: des LG Hamburg), aufeinander gestoßen sein. Im Falle eines Verstoßes gegen § 5 UWG komme es gleichermaßen nach Auffassung des Senats darauf an, ob in Hamburg eine relevante Irreführung Dritter möglich sei (OLG Hamburg, Urteil vom 19.06.2003, Az. 3 U 204/02, Seite 5; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2003, 257, 258 = MDR 2003, 587 – Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Internet-Werbung). (mehr …)

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