Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Dresden: Inhaber der Domain „fluege.de“ hat kein Anrecht auf die Domain „flüge.de“veröffentlicht am 28. Januar 2015
OLG Dresden, Urteil vom 25.03.2014, Az. 14 U 1364/13
§ 15 Abs. 4 und Abs. 5 MarkenG, § 5 Abs. 2 MarkenG, § 4 Nr. 2 MarkenG; § 4 Nr.9 UWG, § 4 Nr.10 UWG
Das OLG Dresden hat entschieden, dass der Inhaber und Betreiber der Internetdomain „fluege.de“ gegen den Inhaber der Domain „flüge.de“ keine marken- oder wettbewerbsrechtlichen Ansprüche auf Freigabe der Domain „flüge.de“ hat. Der zuerst registrierte Domainname „fluege.de“ sei nicht als Unternehmenskennzeichen schutzfähig, da auf Grund der rein beschreibenden Natur keine Unterscheidungskraft vorliege. Auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Behinderung oder Nachahmung seien nicht gegeben. Zum Volltext der Entscheidung: - EuG: „fluege.de“ besitzt nicht die für eine Markeneintragung notwendige Unterscheidungskraftveröffentlicht am 7. Juni 2013
EuG, Urteil vom 14.05.2013, Az. T-244/12
Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c, 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009Das EuG hat entschieden, dass der Begriff „fluege.de“ nicht als Gemeinschaftswortmarke für u.a Transportwesen, Veranstaltung von Reisen etc. eingetragen werden kann. Es fehle an der notwendigen Unterscheidungskraft, da es sich um eine beschreibende Angabe handele. Die Schreibweise mit „ue“ statt „ü“ stelle für den an das Internet gewöhnten Verkehr keine Besonderheit dar, die zu einer Unterscheidungskraft führen könne. Eine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft habe ebenfalls nicht nachgewiesen werden können. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Leipzig: Computerzeitschrift darf einstweilen nicht mehr behaupten, die Service-Gebühren von fluege.de würden erneut Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungenveröffentlicht am 5. September 2012
LG Leipzig, Beschluss vom 05.07.2012, Az. 08 O 2057/12 – nicht rechtskräftig
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGBDas LG Leipzig hat entschieden, dass eine Computerzeitschrift in Bezug auf ein eingestelltes staatsanwaltliches Verfahren gegen die Flugvermittlungsplattform fluege.de nicht mehr behaupten darf, „Mittlerweile geht das Treiben auch der Oberstaatsanwaltschaft Dresden zu weit – sie hat die Leipziger Beamten jetzt aufgefordert, den Fall noch einmal aufzurollen.“ Zum Volltext des Beschlusses: (mehr …)
- BGH: Flugbuchungsportal muss „Servicegebühr“ als Teil des Endpreises angeben / Opt-out für Reiseversicherung unzureichendveröffentlicht am 4. September 2011
BGH, Beschluss vom 17.08.2011, Az. I ZR 168/10
Art. 23 VO (EG) 1008/2008; § 4 Nr. 11 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Flugbuchungsportal (hier www.fluege.de) jegliche Zusatzgebühren (hier: Servicegebühr) als Teil des Endpreises ausweisen, mithin nicht nachträglich zubuchen darf. Ebenfalls als wettbewerbswidrig werteten die Richter eine bereits als „gebucht“ voreingestellte Reiseschutzversicherung, vor der sich der Kunde nur dadurch schützen konnte, dass er den bereits gesetzten Haken am entsprechenden Markierungsfeld wieder entfernte (sog. opt-out).
- OLG Dresden: Die automatische Buchung von Reiseversicherung als Nebenleistung zum Ticketkauf ist wettbewerbswidrig / www.fluege.deveröffentlicht am 28. Oktober 2010
OLG Dresden, Urteil vom 17.08.2010, Az. 14 U 551/10
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG; Art. 23 VO (EG) Nr. 1008/2008Das OLG Dresden hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Anbieter von Flügen im Rahmen des Online-Buchungsvorgangs zusätzlich zum Flugpreis eine vorher nicht angekündigte sogenannte „Servicegebühr“ ausweist oder/und eine Reiseversicherung als erwünscht voreingestellt ist, was der Kunde ggf. rückgängig zu machen hat. Betroffen war das Flugbuchungsportal www.fluege.de. Seit November 2008 gelten europaweit Bestimmungen zur Preiswerbung für Flugreisen, hier: Art. 23 VO (EG) Nr. 1008/2008. Diese Vorschrift lautet: (mehr …)