Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Celle: AGB-Klausel einer Fluggesellschaft über die Entrichtung der vollen Vergütung bei Buchung ist unzulässigveröffentlicht am 20. Februar 2015
OLG Celle, Urteil vom 18.12.2014, Az. 13 U 19/14
§ 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 309 Nr. 2a BGB, § 320 BGB, § 641 Abs. 1 BGBDas OLG Celle hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Fluggesellschaft, welche die Fälligkeit des vollen Flugpreises bei Buchung vorsieht, unwirksam ist. Dem Kunden werde damit das volle Vergütungsrisiko aufgebürdet und seinen berechtigten Interessen nicht ausreichend Rechnung getragen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Ein Internet-Reiseportal darf nicht zur kommerziellen Flugvermittlung auf Buchungswebsite einer Fluggesellschaft zugreifenveröffentlicht am 23. November 2012
OLG Hamburg, Urteil vom 24.10.2012, Az. 5 U 38/10 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein niederländisches Internet-Reiseportal, welches zum Zwecke der kommerziellen Flugvermittlung unerlaubt auf die Buchungswebsite einer Fluggesellschaft zugreift, grundsätzlich wettbewerbswidrig handelte. Ausschlag gebend war, dass die Fluggesellschaft die gewerbliche Vermittlung nicht nur in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich ausgeschlossen hatte, sondern ihre Website technisch auch so gestaltet hatte, dass ohne vorherige Akzeptanz der AGB keine Buchung bzw. Buchungsvermittlung möglich war. Die Beklagte habe daher, so der Senat, vor jeder Buchungsvermittlung zunächst das Vermittlungsverbot akzeptiert und es anschließend missachtet. Zur Pressemitteilung des OLG Hamburg vom 12.11.2012: (mehr …)
- LG Berlin: Stornogebühr einer Fluggesellschaft unzulässigveröffentlicht am 25. Juli 2012
LG Berlin, Urteil vom 29.11.2011, Az. 15 O 395/10
§ 307 BGBDas LG Berlin hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv, hier) entschieden, dass eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegte Bearbeitungspauschale von 25,00 EUR für den Fall der Stornierung oder des Nichtantritts eines Fluges unzulässig ist. Die Klausel stelle eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar, deren gutes Recht es sei, einen Flug zu stornieren. Dafür dürfe seitens der Gesellschaft kein gesondertes Entgelt berechnet werden.
- LG Köln: Unübersichtliches Erstattungsformular einer Fluggesellschaft ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 10. Februar 2011
LG Köln, Urteil vom 28.10.2010, Az. 31 O 76/10
§§ 3, 4 Nr. 1, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 3 UWG; 4 UKlaGDas LG Köln hat entschieden, dass ein Erstattungsformular einer Fluggesellschaft für Steuern und Gebühren bei Stornierung einer Flugreise, welches 9 DIN-A4-Seiten umfasst und kompliziert und unübersichtlich gestaltet ist, gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Durch die Gestaltung des Formulars werde die Freiheit des Verbrauchers, sich für die Geltendmachung eines etwaigen Rückerstattungsanspruchs nach einer Flugstornierung zu entscheiden, in unangemessener, unsachlicher Weise beeinträchtigt. Die Beklagte versuche, ihre Vertragspartner von der Durchsetzung ihrer vertraglichen Rechte abzuhalten, indem sie belastende, unverhältnismäßige Hindernisse nichtvertraglicher Art aufstelle. Insbesondere gehe es regelmäßig um die Erstattung relativ geringer Beträge, so dass die Schwelle für den Verbraucher, sich von der Geltendmachung seiner Ansprüche abhalten zu lassen, niedrig sei. Dies sowie ein erhöhter Bearbeitungsaufwand durch Ausdrucken (4-facher Farbausdruck) und Ausfüllen des umfangreichen Formulars und erhöhte Portokosten sei dazu geeignet. Zum Volltext der Entscheidung: