Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Dresden: Die automatische Buchung von Reiseversicherung als Nebenleistung zum Ticketkauf ist wettbewerbswidrig / www.fluege.deveröffentlicht am 28. Oktober 2010
OLG Dresden, Urteil vom 17.08.2010, Az. 14 U 551/10
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG; Art. 23 VO (EG) Nr. 1008/2008Das OLG Dresden hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Anbieter von Flügen im Rahmen des Online-Buchungsvorgangs zusätzlich zum Flugpreis eine vorher nicht angekündigte sogenannte „Servicegebühr“ ausweist oder/und eine Reiseversicherung als erwünscht voreingestellt ist, was der Kunde ggf. rückgängig zu machen hat. Betroffen war das Flugbuchungsportal www.fluege.de. Seit November 2008 gelten europaweit Bestimmungen zur Preiswerbung für Flugreisen, hier: Art. 23 VO (EG) Nr. 1008/2008. Diese Vorschrift lautet: (mehr …)