Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Saarbrücken: Flugkosten zur Wahrnehmung eines auswärtigen Gerichtstermins sind in Höhe eines „Business Class“-Tickets erstattungsfähigveröffentlicht am 17. Mai 2010
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.04.2009, Az. 5 W 58/09-K9
§ 91 ZPODas OLG Saarland hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der einen auswärtigen Termin wahrzunehmen hat, Anspruch auf Erstattung von Flugkosten in Höhe des jeweiligen „Business Class“-Tickets hat, wenn die Zeitersparnis gegenüber anderen Verkehrsmitteln, insbesondere der Bahn, mindestens drei Stunden beträgt. Eine Beschränkung der Kostenerstattung auf die Kosten eines „Economy Tickets“ komme nicht in Betracht. So argumentierte der Senat u.a., dass nicht feststehe, dass bei einem Economy Ticket niedrigere Kosten anfielen als bei einem Business Ticket.
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