Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Screen Scraping ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstandenveröffentlicht am 7. Mai 2014
BGH, Urteil vom 30.04.2014, Az. I ZR 224/12
§ 4 Nr. 10 UWGDer BGH hat entschieden, dass das sog. „Screen Scraping“, also der automatisierte Abruf von Daten von einer Internetseite, um sie auf einer anderen Internetseite anzuzeigen, wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Zur Pressemitteilung Nr. 69/2014 vom 30.04.2014: (mehr …)