Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Keine Einbaukosten im Rahmen der Nacherfüllung wegen mangelhafter Kaufsacheveröffentlicht am 24. September 2008
BGH, Urteil vom 15.07.2008, Az. VIII ZR 211/07
§§ 280, 437, 439 BGBDer BGH ist der Rechtsansicht, dass der Verkäufer mangelhafter Parkettstäbe im Rahmen der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung nur die Lieferung mangelfreier Parkettstäbe schuldet, jedoch nicht zur Verlegung ersatzweise gelieferter Parkettstäbe verpflicht ist, und zwar auch dann nicht, wenn der Käufer die mangelhaften Parkettstäbe bereits verlegt hat. Eine Haftung des Verkäufers mangelhafter Parkettstäbe für die Kosten der Neuverlegung mangelfreier Parkettstäbe, nachdem der Käufer diese vor der Feststellung des Mangels auf eigene Kosten hat verlegen lassen, kommt nur unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes statt der Leistung in Betracht. Dabei hafte der Verkäufer nicht, wenn er die in der mangelhaften Lieferung liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten habe, etwa weil der nicht offensichtliche Mangel auf einen Fehler des Herstellers zurückzuführen sei.
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