Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OVG Lüneburg: Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Inkassoverhaltens von Rechtsanwalt Olaf Tank / Verweigerung der Kontoeröffnung rechtensveröffentlicht am 23. Juni 2010
OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.06.2010, Az. 10 ME 77/10
§ 4 Abs. 1 Satz 1 NSpGDas OVG Lüneburg hat entschieden, dass eine niedersächsische Sparkasse dem für ein massenhaftes und zugleich zweifelhaftes Inkassoverhalten bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank die Eröffnung eines Bankkontos verweigern durfte. Der Rechtsanwalt sei nicht ungerechtfertigt ungleich gegenüber anderen Personen behandelt worden. Ein sachlicher Grund für die Verweigerung der Kontoeröffnung sei der (vorliegend gegebene) begründete ernste Verdacht, dass das Konto für rechtswidrige Handlungen verwendet werden solle, so z.B. um unberechtigte Forderungen einzuziehen. Zu den Entscheidungsgründen im Volltext: (mehr …)