Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG München: Unternehmen oder Privatpersonen steht praktisch kein direkter Auskunftsanspruch gegen Forenbetreiber hinsichtlich anderer Forennutzer zuveröffentlicht am 27. März 2011
AG München, Urteil vom 03.02.2011, Az. 161 C 24062/10
§§ 12; 14 Abs. 2 TMG; 242; 259 BGBDas AG München hat entschieden, dass ein Unternehmen praktisch kein direktes Auskunftsrecht gegenüber den Betreibern von Internetforen hinsichtlich der Namen oder Anschriften anderer Nutzer des jeweiligen Forums hat. § 12 Abs. 2 TMG gebe dem Unternehmen jedenfalls keine Auskunftsrechte, auch scheide eine analoge Anwendung aus. §§ 242, 259 BGB sei ebenfalls nicht anwendbar, da es sich bei der Regelung in § 14 Abs. 2 TMG um eine gesetzliche Sonderregelung zu diesem allgemeinen Anspruch handele. Soweit sich die Klägerin, ein Autohaus, beleidigt oder verleumdet sehe, müsse sie sich staatsanwaltlicher Hilfe bedienen, um gegebenenfalls im Wege der Akteneinsicht die gewünschten Kenntnisse zu erlangen. Auf die Entscheidung hingewiesen wurde bei openjur. (mehr …)