Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Schutzumfang eines Designs bei hoher Musterdichteveröffentlicht am 15. Dezember 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 17.11.2014, Az. 6 W 96/14
§ 38 Abs. 2 DesignG; § 4 Nr. 9 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Schutzumfang eines Designs grundsätzlich gering ist, wenn nur ein geringer Gestaltungsspielraum besteht (hier: Schutzblech für Fahrradsattel). Er könne sich jedoch erweitern, wenn das Design vom bereits bekannten Formenschatz einen größeren – als zur Begründung der Eigenart erforderlichen – Abstand halte. Dies sei im entschiedenen Fall jedoch nicht zu bejahen gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zu der Bestimmung des Klagegegenstandes bei einer geschmacksmuster- und wettbewerbsrechtlich motivierten Klageveröffentlicht am 5. Februar 2013
BGH, Urteil vom 12.07.2012, Az. I ZR 102/11
§ 42 Abs. 2 GeschmMG, § 46 GeschmMG, Art. 10 Abs. 1 und 2 GGV, Art. 79 Abs. 1 GGV, Art. 89 Abs. 1 Buchst. d GGV, § 242 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine Partei, welche ihre Unterlassungs- und Annexansprüche sowohl mit einer Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters als auch mit einem wettbewerbswidrigen Verhalten der Gegenseite stützt, ihre Ansprüche in erster Linie aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster und nur hilfsweise aus einem wettbewerbswidrigen Verhalten verfolgt, wenn die Klageanträge das gesamte Gebiet der Europäischen Union umfassen. Ferner wies der Senat darauf hin, dass der Umfang, in dem ein Geschmacksmuster Rechtsschutz genieße, durch die Menge an gleichartigen Mustern bei dieser Produktart (Formenschatz) bestimmt werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)