Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Irreführung durch amtliche Aufmachung eines Erinnerungsschreibensveröffentlicht am 23. Februar 2012
OLG Köln, Urteil vom 16.02.2011, Az. 6 U 166/10
§ 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 1 und 3 UWG
Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Erinnerungsschreiben eines Rechtsanwalts an Markeninhaber wegen Ablaufs der Schutzfrist, welches wie ein amtliches Schreiben (des Deutschen Patent- und Markenamtes) aufgemacht ist, wettbewerbswidrig sei. Es komme nicht darauf an, ob alle Kaufleute oder kaufmännischen Angestellten, die von der Beklagten eine „Erinnerung“ an den Ablauf der Schutzfrist der registrierten Marken ihres Unternehmens erhielten, bei gehöriger Sorgfalt hätten erkennen können, dass es sich dabei um ein rein privates Dienstleistungsangebot handele. Erheblich sei lediglich der Gesamtzusammenhang und der dadurch bei den Empfängern erweckte Eindruck. Zum Volltext der Entscheidung: