Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Verbraucher können untereinander Formularverträge mit unwirksamen Klauseln einsetzen / Keine AGB-Kontrolleveröffentlicht am 19. Februar 2010
BGH, Urteil vom 17.02.2010, Az. VIII ZR 67/09
§§ 305 Abs. 1 S. 1; 309 Nr. 7 BGBDer BGH hat entschieden, dass die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) im Falle eines Kaufs unter Privatleuten nicht anwendbar sind, wenn dem Geschäft ein Vertragsformular zugrunde gelegt wird, das der einen Vertragspartei vorliegt, aber von Dritten stammt. Dementsprechend könne zwischen diesen Parteien auch ein – nach AGB-Recht unzulässiger – Gewährleistungsausschluss vereinbart werden. Vorliegend handelte es sich um ein Vertragsformular für einen Pkw-Kauf, dass von einer Versicherung als Serviceleistung angeboten wurde. (mehr …)