Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Umfassend aktualisierte Studie zum Abmahnunwesenveröffentlicht am 16. Februar 2009
Eine aktualisierte Studie zum Abmahnunwesen mit über 1.100 befragten Onlinehändlern ist heute veröffentlicht worden. Nach dieser Studie sind Abmahnungen seltener geworden, jedoch in ihrer Bedeutung für den einzelnen Händler keinesfalls zu vernachlässigen. Ein Onlineshop erhält immer noch durchschnittlich 1,6 Abmahnungen, wobei mehr als 50 % der befragten Onlinehändler einen Schaden von 1.500,00 EUR hatten und 36 Onlinehändler finanzielle Schäden von mehr als 25.000,00 EUR verzeichneten. Über ein Drittel der Abmahnungen seien von drei unterschiedlichen, nicht mehr am Markt tätigen Abmahnern ausgesprochen worden. Es handele sich um Media Markt / Filialen (erfreulicherweise nicht mehr als Massenabmahner tätig), den Verein Ehrlich währt am längsten (aufgelöst) und die BUG AG (?Klicken Sie bitte auf diesen Link: Insolvenz). Häufigster Abmahnungsgrund (39 % aller Abmahnungen) ist eine fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung. Die Studie kann im Volltext heruntergeladen werden (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Studie).