Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Der Fachanwaltstitel kann bei Rückgabe/Widerruf der Anwaltszulassung durch Fortbildungsstunden „konserviert“ werdenveröffentlicht am 2. April 2015
BGH, Beschluss vom 24.02.2015, Az. AnwZ (Brfg) 32/14
§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § 15 FAO, § 43c Abs. 2 BRAODer BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der seine Zulassung zurück gibt oder seine Zulassung durch Widerruf der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliert, den zuvor erworbenen Fachanwaltstitel behält und bei erneuter Zulassung auch führen darf, wenn er in der Zeit zwischen Ende und Neubeginn der Zulassung die notwendige Fachanwalts-Fortbildung durchgeführt hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)