Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Die Annahmefrist für ein Angebot kann nicht per AGB unbefristet ausgedehnt werdenveröffentlicht am 26. Juli 2013
BGH, Urteil vom 07.06.2013, Az. V ZR 10/12
§ 308 Nr. 1 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, gemäß welcher ein Angebot des Vertragspartners unbefristet fortbesteht und vom Verwender der AGB jederzeit angenommen werden kann, unzulässig ist. Dies gelte auch dann, wenn das Angebot des anderen Teils jederzeit widerruflich sei. Eine solche Regelung müsse individuell vereinbart werden. Als vorformulierte Klausel sei sie jedoch gemäß § 308 Nr. 1 BGB („Fortgeltungsklausel“) unwirksam. Zum Volltext der Entscheidung: