IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. März 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 03.02.2011, Az. 161 C 24062/10
    §§ 12; 14 Abs. 2 TMG; 242; 259 BGB

    Das AG München hat entschieden, dass ein Unternehmen praktisch kein direktes Auskunftsrecht gegenüber den Betreibern von Internetforen hinsichtlich der Namen oder Anschriften anderer Nutzer des jeweiligen Forums hat. § 12 Abs. 2 TMG gebe dem Unternehmen jedenfalls keine Auskunftsrechte, auch scheide eine analoge Anwendung aus. §§ 242, 259 BGB sei ebenfalls nicht anwendbar, da es sich bei der Regelung in § 14 Abs. 2 TMG um eine gesetzliche Sonderregelung zu diesem allgemeinen Anspruch handele. Soweit sich die Klägerin, ein Autohaus, beleidigt oder verleumdet sehe, müsse sie sich staatsanwaltlicher Hilfe bedienen, um gegebenenfalls im Wege der Akteneinsicht die gewünschten Kenntnisse zu erlangen. Auf die Entscheidung hingewiesen wurde bei openjur. (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. September 2010

    Der Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar ist Anregungen von Teilnehmern seines Forums nachgekommen und hat einen Datenschutz-Wiki gestartet, in welchem Nutzer Informationen erhalten, aber auch selbst beitragen („posten“) können, so dass eine höchst „dynamische Informationssammlung“ entstehen kann. Ziel des Wikis ist es, Nutzern zu datenschutzrechtlichen Fragen Hilfestellung zu leisten.

  • veröffentlicht am 2. März 2010

    OLG Hamburg, Urteil vom 22.08.2006, Az. 7 U 50/06
    §§ 823 Abs. 2; 1004 BGB

    Das OLG Hamburg hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass einen Forenbetreiber unter bestimmten Umständen eine Pflicht trifft, ein bestimmtes Forum auf Rechtsverstöße (z.B. Persönlichkeitsverletzungen) hin zu überprüfen, wenn „dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beitrage Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich damit die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert [haben ] (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.6.2006; Az. I-15 U 21/06).“ Im Einzelnen: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Februar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Beschluss vom 10.09.2009, Az. 27 S 7/09
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Forenbetreiber nach einer Abmahnung wegen eines rechtswidrigen User-Postings in einem Forum nicht verpflichtet ist, die Beiträge im Diskussionsforum vorbeugend daraufhin zu überprüfen, ob darin „unbewiesene, falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen“ in Bezug auf den Kläger verbreitet würden. Der beklagte Forumsbetreiber habe schon gar nicht wissen können, welche Tatsachenbehauptungen unbewiesen bzw. falsch hätten sein sollen und welche ggf. von dem Kläger als beleidigend empfunden worden seien. Der Kläger hätte etwaige, weiterhin im Thread der Beklagten befindliche Inhalte mit verleumderischen Charakter konkret gegenüber der Beklagten abmahnen müssen. Dies habe er aber zu keinem Zeitpunkt getan, so dass der Einwand, die etwaigen Verleumdungen zögen sich wie „ein roter Faden“ durch den ganzen Thread und seien sämtlichst von seinem Abmahnschreiben erfasst gewesen, nicht ausreichend gewesen seien. Auf die Entscheidung hingewiesen hat RA Thorsten Feldmann.

  • veröffentlicht am 20. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2007, Az. 12 O 343/06
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betreiber eines Diskussionsforums im Internet nicht für persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen haftet, wenn er den ihm obliegenden Prüfungspflichten nachgekommen ist. Anderenfalls werde die Störerhaftung über Gebühr auf Dritte erstreckt. Inhaltlich beziehen sich die Prüfungspflichten nach Aussage des Gerichts ausdrücklich nicht darauf, allgemein zu überwachen und nachzuforschen, ob überhaupt rechtswidrige Inhalte auf der betriebenen Plattform enthalten sind. Foren mit Beiträgen, die oft in die Tausende gehen, würden den jeweiligen Betreiber bei Zugrundelegung einer solchen allgemeinen Pflicht in technischer, wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht überfordern und das Betreiben von Internetforen in letzter Konsequenz unmöglich machen. Aus diesen Gründen sei der Forumsbetreiber erst ab Kenntniserlangung eines rechtswidrigen Beitrags verpflichtet, diesen umgehend zu entfernen. Eine Unterlassungserklärung sei ebenfalls nicht erforderlich, da die Wiederholungsgefahr bereits durch die Löschung und die Versicherung, das Forum zukünftig auf solche Verletzungshandlungen zu überwachen, ausgeräumt sei.

  • veröffentlicht am 27. Oktober 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 16.05.2008, Az. 324 O 847/07
    §§ 823, 1004 BGB; Art. 1, 2, 5 GG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber einer Webseite, der bereits wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Vergangenheit abgemahnt wurde, nicht verpflichtet ist, von sich aus den damals abgemahnten Beitrag auf weitere Rechtsverletzungen zu überprüfen. Nach Ansicht des Gerichts könne der Betreiber nach erfolgter Abmahnung des Beitrags davon ausgehen, dass der Verletzte alle streitigen Punkte abgemahnt habe, nach Entfernung der streitigen Passage also keine weiteren Verstöße mehr vorlägen. Dass weitere Punkte nicht sogleich abgemahnt worden seien, dürfe der Betreiber als Einverständnis mit dem restlichen Text verstehen. Der Kläger hatte den Beklagten wegen seiner vollen Namensnennung in Zusammenhang mit einem von ihm begangenen Tötungsdelikt abgemahnt. Der Beklagte hatte auf diesen Beitrag in einer bekannten Online-Enzyklopädie von seiner Homepage aus verwiesen. Die Namensnennung war sodann aus dem Beitrag in der abgemahnten Passage entfernt worden, tauchte jedoch an anderer Stelle des Beitrags in anderem Zusammenhang nochmals auf.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. August 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Urteil vom 25.10.2006, Az. 30 O 11973/05
    §§
    314 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, Abs. 2 S. 2, 323 Abs. 2 Nr. 3, 858, 862, 903 S. 1 Alt. 2, 1004 BGB, Art. 5 GG

    Das LG München I hat in dieser Entscheidung darauf hingewiesen, dass Nutzer, die wiederholt gegen die Nutzerbestimmungen eines Forums verstoßen, vom Forumsbetreiber ausgeschlossen werden dürfen. Insoweit bestehe ein sog. „virtuelles Hausrecht“. Vgl. dagegen zu „öffentlich zugänglichen Websites“ OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.03.2009, Az. 6 U 221/08 (Link: OLG FFM) und zur Sperrung der IP-Adresse eines Wettbewerbers, der übermäßig auf eine Webseite zugreift OLG Hamm, Urteil vom 10.06.2008, Az. 4 U 37/08 (Link: OLG Hamm). (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Juli 2009

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2009, Az. I-20 U 67/08
    §§ 3, 4 Nr. 3, 11 Nr. 3 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass ein „Penis-Forum“ nicht selbst gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt, wenn auf ihm durch Pop-Ups und Werbebanner für Penisvergrößerungen fremder Firmen geworben wird.

  • veröffentlicht am 6. Juni 2009

    OLG Zweibrücken, Urteil vom 14.05.2009, Az. 4 U 139/08
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, §§ 19a, 97 UrhG, § 7 TMG

    Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass ein Forumsbetreiber erst nach Kenntnis rechtswidriger Inhalte in seinem Forum auf Unterlassung haftet. Vorliegend war ein Foto von einem Forumsmitglied rechtswidrig eingestellt worden. Der Umstand, dass die Beklagte als Betreiberin des Internetforums über die teilweise kostenpflichtigen Mitgliedschaften finanziell an dem Einstellen der Fotos profitiere, begründe noch kein zu Eigen machen der Fotos durch die Beklagte und damit verbunden das Anbieten eigener Informationen i. S. d. § 7 Abs. 1 TMG. Der Bundesgerichtshof habe auch in seinen hier einschlägigen Entscheidungen den Provisionsanspruch des Foren- bzw. Plattformbetreibers nicht als Grund für die Anwendung von § 7 Abs. 1 TMG bewertet. (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Februar 2009

    AG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.07.2008, Az. 31 C 2575/07-17
    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB

    Das AG Frankfurt a.M. hatte darüber zu befinden, inwieweit der technische Administrator eines Internet-Blogs verantwortlich sein kann für ehrverletzende Äußerungen, die ein Blogger verfasst hat. Das Gericht gelangte zu der Auffassung, dass ein technischer Administrator nicht per se als Störer verantwortlich sei für die im Blog von anderen verfassten Beiträge. Eine Überwachungspflicht für beleidigende Einträge entsteht erst mit Kenntnis eines solchen Eintrags. Generelle Prüfungspflichten in dem Sinne, dass alle Einträge umgehend gesichtet werden müssten, bestehen nicht, auch nicht in einem politischen Blog, wie der Kläger behauptete. Somit entstand auch kein Unterlassungsanspruch gegen den Administrator; die Klage wurde abgewiesen. Anders hätte der Sachverhalt nach Auffassung des Gerichts entschieden werden können, hätte der Administrator den Beitrag redaktionell bearbeitet und ihn sich auf diese Weise zu eigen gemacht.

I