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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. Februar 2010

    OLG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2010, Az. 5 U 12/09, Az. 5 U 3/09 und Az. 5 U 14/09 – aufgehoben!
    § 97 UrhG

    Das OLG Brandenburg hat – in mehreren zwischenzeitlich vom BGH (Urteile vom 17.12.2010, Az. V ZR 44/10, 45/10 und 46/10) aufgehobenen Entscheidungen – für Recht erkannt, dass der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin Brandenburg kein Unterlassungsanspruch gegen gewerbliche Fotografen bzw. Fotoagenturen zusteht, mittels dem sie die Aufnahme und gewerbliche Verwertung von Fotos der Preußischen Schlösser und Gärten verhindern könne. Dementsprechend wurde auch die Schadensersatzforderung abgewiesen. Der Senat führte unter anderem aus, dass derjenige, der nicht wolle, dass sein Eigentum fotografiert werde, den Zugang dazu verbieten und Vorkehrungen dagegen treffen könne, dass es gesehen werde. (mehr …)

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