Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: 2.500 EUR Schadensersatz für nicht genehmigte Veröffentlichung von Hochzeitsfotosveröffentlicht am 19. Juli 2010
LG Hamburg, Urteil vom 28.05.2010, Az. 324 O 690/09
§§ 812 Abs. 1 Alt. 2, 818 Abs. 2 BGBDas LG Hamburg hat entschieden, dass für die Veröffentlichung von Hochzeitsfotos in einer Werbeanzeige für eine Hochzeitszeitschrift ohne Einwilligung der Abgebildeten einen Schadensersatz in Höhe von 2.500 EUR pro Person – also 5.000 EUR – anfällt. Durch die Veröffentlichung des Bildes sei in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger in seiner besonderen Ausprägung als Recht am eigenen Bild eingegriffen worden. Zu der verhältnismäßig hohen Entschädigung in Form einer fiktiven Lizenzgebühr führte die Kammer aus:
- LG Köln: Ein bekannter Wettermoderator muss nicht die Verbreitung von Fotos von sich beim Hofgang in einer JVA duldenveröffentlicht am 16. Juli 2010
LG Köln, Urteil vom 16.06.2010, Az. 28 O 318/10
§§ 823 Abs. 1, Abs. 2; 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 22 KUG; Art. 1 Abs. 1; 2 Abs. 1 GGDas LG Köln hat entschieden, dass ein u.a. aus dem Fernsehen bekannter Wettermoderator es nicht dulden muss, dass Bilder von ihm beim Hofgang in der JVA in einer Zeitung ohne seine Einwilligung verbreitet werden. Die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts sei bedeutsam, wenn die visuelle Darstellung durch Ausbreitung von üblicherweise öffentlicher Erörterung entzogenen Einzelheiten des privaten Lebens thematisch die Privatsphäre berühre oder wenn der Betroffene nach den Umständen typischer Weise die berechtigte Erwartung hätte haben dürfen, nicht in den Medien abgebildet zu werden. Das könne nicht nur bei einer durch räumliche Privatheit geprägten Situation, sondern außerhalb örtlicher Abgeschiedenheit sein, wie etwa im Falle einer Justizvollzugsanstalt. Es sei auch, so die Kammer, zu berücksichtigen gewesen, dass der Moderator sich innerhalb des Hofes der JVA nicht habe weiter zurückziehen können, sondern sich dort habe bewegen müssen. (mehr …)
- BGH: Zur Frage, wann sich der Betreiber eines Internetportals fremde Inhalte zu eigen macht / Marions Kochbuchveröffentlicht am 15. Juni 2010
BGH, Urteil vom 12.11.2009, Az. I ZR 166/07
§§ 97, 72, 19 a, 2, 15, 16 UrhG; 8 bis 10 TMGDer BGH hat entschieden, dass der Betreiber einer Internetplattform für eine Rezeptesammlung für die Einstellung urheberrechtswidrig erlangter Bilder durch die Nutzer dieser Plattform verantwortlich sein kann. Die Beklagten betrieben unter „www.chefkoch.de“ eine Webseite für Kochrezepte. Die Rezepte und dazugehörigen Bilder wurden durch Nutzer der Webseite eingesandt und durch die Betreiber nach Prüfung veröffentlicht. Dabei hatten einige Nutzer auch Bilder von der Webseite „www.marions-kochbuch.de“ kopiert und zur Illustration ihrer Rezepte verwendet. Die Betreiber und Ersteller der Lichtbilder von Marions Kochbuch nahmen nunmehr die Betreiber des Portals „Chefkoch“ auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch. Der BGH sprach Ihnen diesen Anspruch zu und führte aus, dass die Betreiber von „www.chefkoch.de“ sich die Inhalte auf dieser Seite zu eigen gemacht hätten und sich dadurch von den Betreibern beispielsweise einer Auktionsplattform oder eines elektronischen Marktplatz unterschieden, auf denen fremde Inhalte eingestellt werden (vgl. die Entscheidung des OLG Hamburg). Sie habe tatsächlich und nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung für die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Rezepte und Abbildungen übernommen. Wir berichteten bereits über die Pressemitteilung des BGH zu diesem Thema. Zum Volltext:
- BVerfG: Wann dürfen (Alltags-)Bilder prominenter Personen veröffentlicht werden?veröffentlicht am 4. Januar 2010
BVerfG, Beschlüsse vom 26.02.2008, Az. 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07 und 1 BvR 1626/07
Art. 2, 5 GGDas Bundesverfassungsgericht hatte über die Zulässigkeit von Bildberichterstattungen über prominente Persönlichkeiten aus deren Privat- und Alltagsleben außerhalb der Wahrnehmung einer offiziellen Funktion zu entscheiden. Dabei war das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht am eigenen Bild der Betroffenen gegen die Interessen der Pressefreiheit abzuwägen. Dazu hat das Gericht folgende Grundsätze dargelegt:
- BGH: Wie weit reicht der Unterlassungsanspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Bildveröffentlichung? / Kein Anspruch auf Unterlassung „kerngleicher Verstöße“veröffentlicht am 24. November 2009
BGH, Urteil vom 23.06.2009, Az. VI ZR 232/08
§§ 823 Abs. 1 BGB; §§ 22, 23 KUG
Der BGH hatte zu der Frage zu entscheiden, ob bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nur die konkret für die Rechtsverletzung verwandten Bilder im Rahmen der jeweiligen Verletzungshandlung oder auch jede weitere Bildnutzung vom Unterlassungsanspruch erfasst sind. Streitgegenständlich waren Fotos von Andrea Casiraghi, Sohn der monegassischen Prinzessin Caroline. Auf das Verlangen des Klägers hat die Beklagte hinsichtlich beider Bilder eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sie sich, es zu unterlassen, den Text des Artikels zu verbreiten. Hinsichtlich der Fotos verpflichtet sich die Beklagte, es zu unterlassen, „in diesem Zusammenhang die folgenden in „Freizeit Revue“ Nr. 13/07 vom 21.3.2007 abgedruckten Fotos erneut zu veröffentlichen: 1. Das auf S. 3 links abgedruckte Foto, das u.a. Andrea Casiraghi mit Schal zeigte; 2. das auf S. 3 abgedruckte Foto, das Andrea Casiraghi mit Fliege zeigt.“ Der Kläger hält diese Erklärung hinsichtlich der Fotos für unzureichend. Er erstrebte nämlich ein generelles Veröffentlichungsverbot. Dem mochte der BGH allerdings nicht nachkommen. (mehr …) - BGH: Keine Haftungsprivilegierung des Diensteanbieters, wenn er sich fremde Handlungen zu eigen macht / chefkoch.de vs. marions-kochbuch.deveröffentlicht am 14. November 2009
BGH, Urteil vom 12.11.2009, Az. I ZR 166/07
§§ 15 Abs. 2 Nr. 2; 19a, 97 Abs. 1 UrhG; §§ 8 bis 10 TMGDer BGH hat in einer Pressemitteilung vom 13.11.2009 darauf hingewiesen, dass der Anbieter eines Rezepte-Portals, auf denen Privatpersonen selbständig ihre Bilder hochladen können, Urheberrechtsinhabern auf Unterlassung und Schadensersatz haftet, wenn er sich diese zu eigen macht. Die Vorhaltung der urheberrechtlich geschützten Fotos des Klägers zum Abruf unter der Internetadresse www.chefkoch.de verletze das ausschließliches Recht des Klägers auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 15 Abs. 2 Nr. 2, § 19a UrhG). Unbeachtlich sei, dass die Fotos bereits zuvor auf der Internetseite des Klägers allgemein abrufbar gewesen seien; hierin liege keine stillschweigende Einwilligung in die einwilligungslose Nutzung der Bilder. (mehr …)
- LG Köln: Zur Abstrafung der Selbstbedienungsmentalität von Personensuchmaschinen (Bildanzeige)veröffentlicht am 26. Oktober 2009
LG Köln, Urteil vom 17.06.2009, Az. 28 O 662/08
§ 19 a UrhG; § 22 KUG; § 7 TMG; Art. 5 Nr. 3 EuGVVODas LG Köln hat in diesem nicht rechtskräftigen Urteil entschieden, dass die Abbildungen von Personen nach § 22 S. 1 KUG der Einwilligung der jeweils abgebildeten Personen bedarf. Personensuchmaschienen [Die Verf.: wie yasni.de oder 123people] könnten eine solche Einwilligung nicht stillschweigend der Tatsache entnehmen, dass die Person in die Veröffentlichung des Bildnisses auf einer anderen Internetseite eingewilligt habe. Die Reichweite einer Einwilligung gem. § 22 Satz 1 KUG sei durch Auslegung nach den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln. Es bedürfe keiner ausdrücklichen Beschränkung der Einwilligung seitens des Betroffenen. Der Suchmaschinenbetreiber könne sich auch nicht auf eine stillschweigende Einwilligung in die Verweisung durch Hyperlinks durch Einstellen des Bildes ins Internet stützen. Eine solche stillschweigende Einwilligung gelte nicht entsprechend für visualisierte Links. (mehr …)
- LG München I: Framing von Fotos von fremden Servern ist ein Urheberrechtsverstoßveröffentlicht am 12. Juli 2009
LG München I, Urteil vom 10.01.2007, Az. 21 O 20028/05
§ 19a UrhGDas LG München hat entschieden, dass in der unerlaubten Nutzung fremder Fotografien durch sog. Deeplinking ein Urheberrechtsverstoß in Form eines unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachens liegt. Der Kläger stellte am 10.09.2003 fest, dass auf der Domain … .at, das Foto eines Fisches der Gattung „Rußnase“ zu sehen war. Das Foto war als so genanntes „frameset“ in die Seite eingebunden und nicht auf der Website … .at hinterlegt. Die Quelldatei stammte von der Website der Österreichischen Fischereigesellschaft. (mehr …)
- Abmahnung von Strato-Kunden durch Getty Images Inc.veröffentlicht am 19. April 2009
Nach einer Mitteilung von heise online werden Kunden des Webhosters Strato, welche die von Strato zur Verfügung gestellten Website-Templates aus dem Homepage-Baukasten LivePages verwenden, von der Bildagentur Getty Images abgemahnt. Hintergrund des Geschehens ist, dass die Templates dem Vernehmen nach Fotos verwenden sollen, für welche keine Bildnutzungsrechte vorliegen. Heise verwies auf Forderungen für die Nachlizenzierung der Bilder in Höhe von 1.500,00 EUR. Strato habe auf Nachfrage eine zweistellige Anzahl von Kunden berichtet, die eine derartige Abmahnung erhalten hätten, wobei Getty Images gegen die Strato-Kunden, nicht aber Strato selbst vorgegangen sei. Strato will in der Zwischenzeit reagiert haben und auch bemüht sein, ein Gesamtlösung mit Getty Images für die unberechtigte Bildnutzung zu finden (JavaScript-Link: heise).
- AG Hamburg: Keine Abmahnkostenerstattung für Kochbuch-Fotografen Folkert Knieperveröffentlicht am 4. Februar 2009
AG Hamburg-Mitte, Urteil vom 30.12.2008, Az. 36 C 119/08
§§ 19a, 97 Abs. 1 UrhGDie Betreiber der Website www.marions-kochbuch.de hatten in der Vergangenheit in massivem Ausmaß gegen die unerlaubte Verwendung von Food-Fotos mobil gemacht, die ihrer Auffassung nach von ihnen selbst angefertigt worden waren. In der Folge wurden in nicht unerheblichem Umfang über eine Rechtsanwaltskanzlei urheberrechtliche Abmahnungen an die Internetgemeinde mit beträchtlichen Streitwerten versandt und sodann Abmahnkosten und Schadensersatz gerichtlich geltend gemacht. Allein vor dem Amtsgericht Hamburg sollen derzeit 50 derartige Verfahren anhängig sein. Nun hat das AG Hamburg (Urteil vom 30.12.2008, Az. 36C C 119/08; rechtskräftig) festgestellt, dem Fotografen (Folkert Knieper) stünde bei einer Verletzung seiner Urheberrechte je widerrechtlich verwendetem Foto 100,00 EUR Schadensersatz zu, jedoch keine Erstattung der Rechtsanwaltkosten durch Ausspruch der Abmahnung. (mehr …)