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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. September 2015

    LG Frankenthal, Urteil vom 11.08.2015, Az. 6 O 55/15
    § 97 UrhG

    Das LG Frankenthal hat entschieden, dass ein Urheberrechtsverstoß ausscheidet, wenn bei illegalem Filesharing nicht eine vollständige und lauffähige, das fragliche Werk beinhaltende Datei zum Download bereitgestellt worden ist, sondern nur Fragment (Bruchteil), der für sich nicht nutzbar bzw. lauffähig ist. Bei einem solchen, nicht lauffähigen und konsumierbaren Dateiteil handele es sich um „Datenmüll“, so dass keine – auch nur teilweise – Nutzung des geschützten Werkes vorliege. Der Rechteinhaber habe substantiiert darzulegen und ggf. zu beweisen, dass die übertragene Datei voll lauffähig gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung (hier).

  • veröffentlicht am 1. Oktober 2013

    AG München, End-Urteil vom 03.04.2012, Az. 161 C 19021/11
    § 19a UrhG, § 97a Abs. 1 S.2 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG

    Das AG München hat entschieden, dass nicht nur das urheberrechtliche Werk (hier: Hörbuch zur Harry Potter-Serie), sondern auch kleinste Teile davon urheberrechtlich geschützt sind. Demnach soll auch das Angebot von Bruchstücken eines Werks zum Download eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Sinn und Zweck des Leistungsschutzrechtes nach §§ 85, 19a UrhG sei es gerade, die Übernahme fremder Leistung generell zu unterbinden. Eine Übernahme fremder Leistung sei generell unzulässig, egal wie klein oder umfangreich der übernommene Teil sei. Insofern sei es für die Verwirklichung einer Urheberrechtsverletzung auch ausreichend, wenn lediglich (kleinste) Bruchstücke der streitgegenständlichen Tonträger angeboten worden seien. Der Filesharer hatte die einzelnen Bruchstücke als wertlosen Datenmüll abgetan. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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