Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Wer (unerkannt) fremde urheberrechtswidrige Inhalte in einem Frame auf der eigenen Website wiedergibt, haftet nichtveröffentlicht am 28. November 2012
OLG Köln, Urteil vom 14.09.2012, Az. 6 U 73/12
§ 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 6 UWG, Anhang (zu § 3 Abs. 3) Nr. 28, § 23 UrhG, § 24 Abs. 1 UrhG, § 72 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass derjenige, der eine fremde Website im Rahmen eines sog. Frames auf seiner eigenen Website wiedergibt, nicht für dortige Urheberrechtsverletzungen eines Dritten haftet (wenn ihm diese nicht ausnahmsweise vorher bekannt waren, er also vorsätzlich handelt). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Keine Urheberrechtsverletzung durch Framing?veröffentlicht am 24. April 2012
OLG Köln, Urteil vom 16.03.2012, Az. 6 U 206/11
§ 19a UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass der Betreiber einer Webseite, der im Wege des Framings fremde Bilder in die Webseite einbindet, regelmäßig keine urheberrechtlich relevante Verwertungshandlung vornimmt. Vorliegend wurde diese Frage vom OLG jedoch nicht abschließend entschieden, da die streitgegenständlichen Bilder ohnehin von Internetnutzern nicht für Inhalte der Unterseite der Beklagten gehalten worden seien. In jedem einschlägigen Frame war der Hinweis „Dieser Service wird Ihnen von P..de zur Verfügung gestellt. Powered by U.“ angebracht, der für Nutzer klar erkennbar gemacht habe, dass die Beklagte nicht den Inhalt der Online-Kataloge verantwortete, sondern Interessierten lediglich einen erleichterten Zugang zu dieser Fremdleistung geboten habe. Aus diesem Grund konnte die Klägerin gegen die Beklagte keine Ansprüche auf Unterlassung und Ersatz von Abmahnkosten durchsetzen. Die Frage der Haftung des Bereitstellers der Lichtbilder, auf dessen Server die Frames verlinkt waren, war im vorliegenden Verfahren nicht zu klären. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …)