Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Die unerlaubte Übernahme einer geschützten Fotografie unterfällt nicht der Framing-Entscheidung des EuGHveröffentlicht am 29. Juli 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2015, Az. I-20 U 203/14
§ 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 UrhG, § 16 UrhG, § 19a UrhG, § 31 Abs. 3 UrhG
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Übernahme einer geschützten Fotografie auf eine eigene Webseite ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers nicht nach den Maßstäben der Framing-Entscheidung des EuGH zu beurteilen ist. Beim Framing sei entscheidend, dass bei dieser Technik das Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werde, ohne es kopieren zu müssen und damit dem Anwendungsbereich der Vorschriften über das Vervielfältigungsrecht zu unterfallen. Der Berechtigte behalte dabei die Herrschaft darüber, ob das Bild öffentlich zugänglich gemacht werde. Bei der Übernahme eines Bildes und Integration in die eigene Webseite sei dies nicht mehr gegeben. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Framing ist nicht urheberrechtswidrigveröffentlicht am 13. Juli 2015
BGH, Urteil vom 09.07.2015, Az. I ZR 46/12
§ 15 UrhG, § 19a UrhG, Art. 3 Abs. 1 der EU-RL 2001/29/EGDer BGH hat entschieden, dass das sog. „Framing“ nicht urheberrechtswidrig ist. Bei dieser Technologie bindet der Betreiber einer Internetseite fremde, urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechtsinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind, in seine eigene Internetseite ein. Zur Pressemitteilung Nr. 114/2015 des BGH: (mehr …)
- BGH: Stellt das sog. Framing von urheberrechtlich geschützten Werken Dritter ohne deren vorherige Einwilligung eine Urheberrechtsverletzung dar? / Öffentliches Zugänglichmachen von fremden YouTube-Videosveröffentlicht am 16. Mai 2013
BGH, Beschluss vom 16.05.2013, Az. I ZR 46/12
§ 15 Abs. 2 UrhG, § 19a UrhG, Art. 3 Abs. 1 EU-RL 2001/29Der BGH hat die Frage, ob das sog. Framing von urheberrechtlich geschützten Werken Dritter (hier: ein YouTube Video) ohne deren Einwilligung eine Urheberrechtsverletzung darstellt, dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Zur Pressemitteilung Nr. 90/13 vom 16.5.2013: (mehr …)
- OLG Köln: Wer (unerkannt) fremde urheberrechtswidrige Inhalte in einem Frame auf der eigenen Website wiedergibt, haftet nichtveröffentlicht am 28. November 2012
OLG Köln, Urteil vom 14.09.2012, Az. 6 U 73/12
§ 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 6 UWG, Anhang (zu § 3 Abs. 3) Nr. 28, § 23 UrhG, § 24 Abs. 1 UrhG, § 72 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass derjenige, der eine fremde Website im Rahmen eines sog. Frames auf seiner eigenen Website wiedergibt, nicht für dortige Urheberrechtsverletzungen eines Dritten haftet (wenn ihm diese nicht ausnahmsweise vorher bekannt waren, er also vorsätzlich handelt). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Keine Urheberrechtsverletzung durch Framing?veröffentlicht am 24. April 2012
OLG Köln, Urteil vom 16.03.2012, Az. 6 U 206/11
§ 19a UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass der Betreiber einer Webseite, der im Wege des Framings fremde Bilder in die Webseite einbindet, regelmäßig keine urheberrechtlich relevante Verwertungshandlung vornimmt. Vorliegend wurde diese Frage vom OLG jedoch nicht abschließend entschieden, da die streitgegenständlichen Bilder ohnehin von Internetnutzern nicht für Inhalte der Unterseite der Beklagten gehalten worden seien. In jedem einschlägigen Frame war der Hinweis „Dieser Service wird Ihnen von P..de zur Verfügung gestellt. Powered by U.“ angebracht, der für Nutzer klar erkennbar gemacht habe, dass die Beklagte nicht den Inhalt der Online-Kataloge verantwortete, sondern Interessierten lediglich einen erleichterten Zugang zu dieser Fremdleistung geboten habe. Aus diesem Grund konnte die Klägerin gegen die Beklagte keine Ansprüche auf Unterlassung und Ersatz von Abmahnkosten durchsetzen. Die Frage der Haftung des Bereitstellers der Lichtbilder, auf dessen Server die Frames verlinkt waren, war im vorliegenden Verfahren nicht zu klären. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Hamburg: Unsauberes Framing fremder Werke kann zum Urheberrechtsverstoß führenveröffentlicht am 14. November 2009
LG Hamburg, Urteil vom 13.03.2009, Az. 308 O 645/08
§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 16, 19 a, 97 Abs. 1 UrhGDas LG Hamburg hat in dieser Entscheidung darauf hingewiesen, dass ein urheberrechtlich erlaubtes Framing dann nicht vorliegt, wenn das streitgegenständliche Werk (hier: der Lebenslauf eines Rechtsanwalts) ohne jede optische Abgrenzung völlig in eine andere Website und dies mit eigenen Ausführungen des Websitebetreibers integriert wird. Insoweit handele es sich um einen anderen Sachverhalt, als bei dem der Google-Entscheidung des LG Hamburg (MMR 2009, 55, 57, dort unter lit. B.l.4.b) zugrunde liegenden Sachverhalt, nach dem der Nutzer über ein Thumbnail-Bild in der Bildersuche klar erkennbar auf das Bild der Originalseite geführt und dieses Bild deutlich abgegrenzt von der oberen Google-Leiste eigenständig und ohne jede Bewertung und Kommentierung eingestellt worden sei.
- LG München I: Framing von Fotos von fremden Servern ist ein Urheberrechtsverstoßveröffentlicht am 12. Juli 2009
LG München I, Urteil vom 10.01.2007, Az. 21 O 20028/05
§ 19a UrhGDas LG München hat entschieden, dass in der unerlaubten Nutzung fremder Fotografien durch sog. Deeplinking ein Urheberrechtsverstoß in Form eines unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachens liegt. Der Kläger stellte am 10.09.2003 fest, dass auf der Domain … .at, das Foto eines Fisches der Gattung „Rußnase“ zu sehen war. Das Foto war als so genanntes „frameset“ in die Seite eingebunden und nicht auf der Website … .at hinterlegt. Die Quelldatei stammte von der Website der Österreichischen Fischereigesellschaft. (mehr …)