Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Framing ist nicht urheberrechtswidrigveröffentlicht am 13. Juli 2015
BGH, Urteil vom 09.07.2015, Az. I ZR 46/12
§ 15 UrhG, § 19a UrhG, Art. 3 Abs. 1 der EU-RL 2001/29/EGDer BGH hat entschieden, dass das sog. „Framing“ nicht urheberrechtswidrig ist. Bei dieser Technologie bindet der Betreiber einer Internetseite fremde, urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechtsinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind, in seine eigene Internetseite ein. Zur Pressemitteilung Nr. 114/2015 des BGH: (mehr …)