Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Die Wortschöpfung „FrancoMusiques“ ist nicht als Marke eintragungsfähigveröffentlicht am 29. Mai 2015
BPatG, Beschluss vom 11.06.2013, Az. 27 W (pat) 95/12
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
Das BPatG hat entschieden, dass die Wortschöpfung „FrancoMusiques“ nicht als Marke eingetragen werden kann, weil ihr die Unterscheidungskraft fehlt. Zwar existiere das Wort in dieser Form lexikalisch nicht, es sei aber auf Grund der Bildung eindeutig, was damit gemeint sei. Der beschreibende sachliche Bezug zu „französischer Musik“ oder „Musik aus Frankreich“ sei unverkennbar und stehe im Vordergrund. Zum Volltext der Entscheidung: