Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Frankfurt a.O.: Der „Sofortkauf“ bei eBay führt nicht zu einem Optionsrecht, sondern zu einem Kaufvertragveröffentlicht am 27. Juli 2009
LG Frankfurt a.O., Urteil vom 03.07.2009, Az. 12 O 24/09
§ 433 BGBDas LG Frankfurt a.O. hat darauf hingewiesen, dass der Abschluss eines „Sofortkaufs“ bei eBay nicht zum Entstehen eines Optionsrechtes führt, sondern unmittelbar in einen verbindlichen Kaufvertrag mündet. Der Beklagten sei es in diesem Fall lediglich darum gegangen, sich „sich das Fahrzeug endgültig zu sichern“. Die Einigung über die Details habe später erfolgen sollen. Dem mochte die Kammer nicht folgen: Vielmehr habe die Beklagte durch die Betätigung der Option „Sofortkauf“ bei eBay wirksam mit dem Kläger einen Kaufvertrag über das streitgegenständliche Fahrzeug geschlossen (vgl. BGH WTRP 2002, 363 ff.). (mehr …)