Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Hamburg: Die unfreie Rücksendung darf beim Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werdenveröffentlicht am 27. November 2008
OLG Hamburg, Beschluss vom 14.02.2007, Az. 5 W 15/07
§§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG i.V.m. §§ 312 c Abs. 1, 312 d Abs. 1, 355, 356, 357 Abs. 2 BGB, 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoVDas OLG Hamburg hat entschieden, dass Unternehmer die Annahme unfreier Pakete von Verbrauchern im Rahmen der Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts nicht verweigern dürfen. Eine entsprechende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist wettbewerbswidrig, da sie dem Wortlaut des Gesetzes widerspricht. Danach hat der Unternehmer die Kosten der Rücksendung zu tragen. Durch den Ausschluss der Annahme unfreier Pakete wird jedoch dem Verbraucher suggeriert, dass er in bei Ausübung seines Widerrufsrechts zunächst in Vorleistung treten müsse.
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