Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Hamburg: AGB-Klausel mit Pauschalhonorar für Fotografen ist unwirksamveröffentlicht am 21. Juli 2009
LG Hamburg, Beschluss vom 15.07.2009, Az. 312 O 411/09
§ 307 BGB, § 32 UrhGDas LG Hamburg hat einem Verlagshaus im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, im Zusammenhang mit Rahmenverträgen, die mit Fotografen abgeschlossen werden, die Klausel „Der Verlag vergütet den Fotografen mit einem Pauschalhonorar (gegebenenfalls zzgl. MwSt.), welches je Auftrag gesondert vereinbart wird und mit dem sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen, Pflichten und Rechts übertragungen abgegolten sind.“ zu verwenden. Diese Klausel für eine Pauschalvergütung benachteiligt den Fotografen wohl unangemessen, da auf diese Weise eine erforderlichenfalls rückwirkende Festsetzung einer angemessen Beteiligung an seinen Werken ausgeschlossen wird.