Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- FG Düsseldorf: Ein freiberuflicher IT-Dienstleister, der zeitweilig in den Niederlanden arbeitet, kann gleichwohl vollständig der deutschen Besteuerung unterliegen / § 1 Abs. 1 EStGveröffentlicht am 18. Februar 2016
FG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2016, Az. 13 K 952/14 E
§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG, Art. 9 Abs. 2 S. 1 DBA NL
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass ein freiberuflicher IT-Mitarbeiter, der in den Niederlanden zeitweilig ein dort belegenes Büro zur freien Mitarbeit bei einem anderen Unternehmen nutzt, gleichwohl in Deutschland steuerpflichtig ist. Das Büro war von dem Unternehmen auch als allgemeines Besprechungszimmer genutzt worden. Das Besteuerungsrecht für die streitbefangenen Einnahmen stehe entgegen der Auffassung des Klägers nicht den Niederlanden zu. Denn er habe seine Tätigkeit nicht durch Benutzung einer ihm in den Niederlanden regelmäßig zur Verfügung stehenden ständigen Einrichtung ausgeübt. Zum Volltext der Entscheidung hier. - OVG NRW: Apotheker darf Werbeanlage mit großen Bannern und Fahnenmasten betreiben / Dagegen weiterhin verboten: Blaskapelle, Bikiniwettbewerb und Open-Air-Performance von Josephine Bakerveröffentlicht am 17. August 2012
OVG NRW, Urteil vom 08.03.2012, Az. 13 A 2695/09.T
§ 9 Abs. 1 S. 2 Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer NordrheinDas OVG NRW hat entschieden, dass ein Apotheker eine auffällige Werbeanlage (hier: ein mehrere Quadratmeter großes, an zwei Masten befestigtes und beschriftetes Banner sowie 5 jeweils ca. 5 m hohe Fahnenmasten mit dem Logo der Apotheke auf grünem Grund) betreiben darf, ohne damit gegen die berufsständische Ordnung zu verstoßen. Zwar sei das Verbot, übertrieben zu werben, angemessen. Dabei sei aber zu berücksichtigen, dass der Apotheker nicht nur Angehöriger eines freien Berufs, sondern zugleich Kaufmann sei. Er müsse werbend auf sich aufmerksam machen dürfen. Setze das Verbot allein an der Form der Werbung an, schwäche sich die Beziehung zum rechtfertigenden Gemeinwohlbelang ab. Aus dem Werbeträger unmittelbar auf eine Gefährdung der Arzneimittelversorgung oder mittelbar auf einen Schwund des Vertrauens der Öffentlichkeit in die berufliche Integrität der Apotheker zu schließen, sei schwerlich möglich, solange sich die Werbemittel im Rahmen des Üblichen bewegten. Nur übertriebene und marktschreierische Werbung, die auf eine Vernachlässigung der Pflichten hindeuten könnte, solle vermieden werden. Was wir davon halten? Der letzte Zusatz des Senats veranlasst uns zu der Empfehlung, krassere Werbungsformen (s. Titelzeile) unbedingt zu meiden. Sollte ein Leser darüber grübeln, dass Josephine Baker ihre Darbietungen mittlerweile jenseits des Jordans anbietet, so möge er sich bitte einer analogen Lesweise in Bezug auf ähnlich auffällige zeitgenössische Werbegrößen befleißigen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Auch Angehörige eines Freien Berufs dürfen ein Recht am eingerichteten und ausgeübtem Gewerbebetrieb geltend machenveröffentlicht am 22. Juni 2012
BGH, Urteil vom 15.05.2012, Az. VI ZR 117/11
§ 31 BGB, § 89 BGB, § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 BGBDer BGH hat entschieden, dass auch der Angehörige eines freien Berufs (hier: Sporttrainer) einen Eingriff in sein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb geltend machen kann, also nicht nur der Gewerbebetrieb im handelsrechtlichen Sinne gemeint ist. Der Sporttrainer hatte im vorliegenden Fall u.a. wegen Boykotts geklagt, da er – auf Grund früherer Stasi-Tätigkeit – von der Bundeswehr nicht mehr als Trainer eines Sportsoldaten berücksichtigt wurde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)