Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Freiburg: Mahnt der Abmahner zu unklar ab, muss er bei der späteren Klage trotz Obsiegens die Kosten tragenveröffentlicht am 23. Januar 2013
LG Freiburg, Urteil vom 04.01.2013, Az. 12 O 127/12
§ 93 ZPO; § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 12 Abs. 4 UWGDas LG Freiburg hat entschieden, dass eine nicht ausreichend konkretisierte Abmahnung dazu führen kann, dass sich der Abgemahnte bei einer späteren Klage unter Vermeidung der Kostenlast durch sofortiges Anerkenntnis unterwerfen kann. Vorliegend sei ein Küchenfachgeschäft wegen Verstößen gegen die Energiekennzeichnungsverordnung abgemahnt worden, ohne allerdings die konkret beanstandeten Geräte aufzuführen. Auch auf Nachfrage sei keine Konkretisierung erfolgt, so dass eine Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden konnte. Das Gericht stellte klar, dass der Sachverhalt und der daraus abgeleitete Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens (konkrete Verletzungsform) in einer Abmahnung so genau angegeben sein müsse, dass der Abgemahnte den Vorwurf tatsächlich und rechtlich überprüfen und die gebotenen Folgerungen daraus ziehen könne. Dies sei vorliegend nicht geschehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Freiburg: Zur Behinderung von Mitbewerbern durch Abwerbungveröffentlicht am 18. Dezember 2012
LG Freiburg, Urteil vom 02.05.2011, Az. 12 O 118/10
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 8 UWGDas LG Freiburg hat entschieden, dass eine gezielte Behindung eines Mitbewerbers dann vorliegt, wenn Kunden eines Telefondienstleisters per Haustürgeschäft abgeworben werden und vor Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden der alte Anschluss durch den neuen Anbieter bereits gekündigt und die Telefonnummer portiert wird. Der neue Anbieter sei gehalten, durch geeignete Organisation im Falle schriftlich erteilter Vollmacht die Kündigung von Verträgen und die sich daran anschließende Portierung der Rufnummer bis zum Ablauf der Widerrufsfrist hintanzustellen, um nicht faktisch schwer rückgängig zu machende Tatsachen zu schaffen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Freiburg: Es liegt keine unzulässige Absprache zwischen Arzt und Apotheker vor, wenn Rezepte durch einen Dritten vermittelt werdenveröffentlicht am 12. Dezember 2012
LG Freiburg, Urteil vom 31.10.2012, Az. 1 O 139/12
§ 11 Abs. 1 Satz 1 ApoGDas LG Freiburg hat entschieden, dass keine nach dem Apothekengesetz unzulässige Absprache vorliegt, wenn ein Apotheker zur Entlassung anstehende Patienten einer Universitätsklinik mit Medikamenten beliefert, nachdem er jeweils durch eine GmbH, an der die Universitätsklinik zu 40 % beteiligt ist, eine entsprechende Anforderung durch Telefaxübermittlung des Rezepts erhalten hat. Dies gelte auch dann, wenn die Klinik zu 40 % an der GmbH beteiligt sei und eine langfristige Kooperationsabrede mit dem Apotheker geschlossen wurde. Es müsse lediglich sichergestellt sein, dass die GmbH weder mit den Ärzten der Klinik noch dem Apotheker in einer die Unabhängigkeit beschneidenden Weise verbunden sei, sondern als unabhängige Mittlerin auftrete. Update: Das Urteil wurde vom Oberlandesgericht aufgehoben (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Freiburg: Nach der Rücknahme eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Erledigung ist über die Kosten nach dem Sach- und Streitstand zu entscheidenveröffentlicht am 12. Juni 2012
LG Freiburg, Beschluss vom 07.05.2012, Az. 12 O 39/12
§ 269 Abs. 3 S. 3 ZPO
Das LG Freiburg hat entschieden, dass auf die Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung § 269 Abs. 3 ZPO Anwendung findet, auch wenn das erledigende Ereignis erst nach dem Eingang des Antrags bei Gericht stattfand oder dies nicht mehr vollständig aufklärbar ist. Die Kosten seien nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes zu bestimmen. Vorliegend war nur einem Teil des Antrages stattgegeben worden, über den weiteren sollte in einer mündlichen Verhandlung entschieden werden. Nach Abgabe einer vollumfassenden Unterlassungserklärung durch den Antragsgegner seien die Kosten gegeneinander aufzuheben gewesen, da das Gericht die nach seiner Auffassung begründeten und unbegründeten Ansprüche für gleichgewichtig halte. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Freiburg: Gratis-iPads von Brillenherstellern für Optiker sind keine unzulässige Werbegabe, wenn diese überwiegend für die Kundenberatung nutzbar sindveröffentlicht am 3. Mai 2012
LG Freiburg, Urteil vom 23.04.2012, Az. 12 O 44/12
§ 7 HWGDas LG Freiburg hat entschieden, dass keine nach dem HWG unzulässige Werbegabe eines Brillenglasherstellers an einen Optiker vorliegt, wenn letzterem gratis ein iPad für die Kundenberatung zur Verfügung gestellt wird. Vorliegend habe die Beklagte nachgewiesen, dass das beworbene iPad lediglich den Verkaufsbemühungen der von der Werbung allein angesprochenen Augenoptiker diene. Der Nutzen des iPads sei im wesentlichen auf die Erleichterung und günstige Beeinflussung des Gesprächs zwischen Augenoptiker und dessen Kunden beschränkt. Das iPad solle demnach nicht als Mittel für den allgemeinen Zugang zum Internet, zur Abwicklung des E-Mail-Verkehrs oder gar als Telefon dienen. Die Funktion als Fotoapparat sei möglich, aber hier im wesentlichen darauf bezogen, dass der Optiker damit dem Kunden ein Foto seiner selbst zur Verfügung stellen könne. Es handele sich demnach also nicht um eine kostenlose werbende Zugabe an den Augenoptiker, sondern um ein Absatzhilfsmittel. Dies sei statthaft. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Freiburg: Irreführung – Hinweis auf fehlenden wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit einer Heilbehandlung ersetzt diesen Nachweis nichtveröffentlicht am 24. Februar 2012
LG Freiburg, Urteil vom 10.6.2011, Az. 12 O 144/10
§ 8 UWG, § 5 Absatz 1 Nr. 1 UWGDas LG Freiburg hat entschieden, dass bei wettbewerbswidriger Werbung für kosmetische Behandlungen (hier: Kaltlaser) die Wiederholungsgefahr nicht durch eine Unterlassungserklärung ausgeräumt wird, in welcher der Werbende sich verpflichtet, die Werbung nicht mehr ohne Hinweis auf einen fehlenden wissenschaftlichen Beleg fortzuführen. Ein solcher Zusatz sei im Gegenteil eher irreführend, weil er als selbstverständlich voraussetze, dass durchaus die behaupteten Zusammenhänge gegeben seien. Letzteres sei jedoch gerade nicht bewiesen, was zulasten der Beklagten gehe. Diese hätte, statt sich zu einem Hinweis auf einen fehlenden wissenschaftlichen Beleg zu verpflichten, tatsächlich (durch einen Sachverständigen) nachweisen müssen, dass die behaupteten Wirkungen zuträfen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Freiburg: Garantiebedingungen unterliegen nicht der AGB-Inhaltskontrolleveröffentlicht am 14. Januar 2012
LG Freiburg, Urteil vom 10.11.2011, Az. 3 S 77/11
§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGBDas LG Freiburg hat entschieden, dass bei der formularmäßigen Vereinbarung einer Gebrauchtwagengarantie eine Klausel, die dem Käufer Bedingungen für den Eintritt der Garantie (z.B. Wartungen) auferlegt, nicht der Inhaltskontrolle unterliegt. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Garantie ohne zusätzliches Entgelt gewährt werde. Dann handele es sich bei dem Erfordernis regelmäßiger Wartungen um eine kontrollfreie negative Anspruchsvoraussetzung. Darüber hinaus sei eine solche Klausel jedoch auch bei Eingreifen einer Inhaltskontrolle wirksam, weil der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Freiburg: Eine Kühl-/Gefrierkombination der Energieeffizienzklasse A+ darf nicht als „sehr sparsam im Energieverbrauch“ beworben werden, wenn Mehrzahl der Konkurrenzprodukte in besseren Energieeffizienzklassen verortet sindveröffentlicht am 12. August 2010
LG Freiburg, Urteil vom 12.07.2010, Az. 12 O 37/10
§§ 3; 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; 8 Abs. 3 UWGDas LG Freiburg hat einem Händler untersagt, eine Kühl-/Gefrierkombination mit dem Zusatz „sehr sparsam im Energieverbrauch“ oder sinngleichen Angaben zu bewerben. Die Kammer: „Tatsächlich ist, worauf in der mündlichen Verhandlung mit den Parteien eingegangen worden ist, unstreitig, dass mehr als 50 % aller Geräte [dieser Art] heute zu den beiden höchsten Energieeffizienzklassen zählen, wobei die Klasse A++ alleine selbst 17 % ausmacht. Unter diesen Umständen kann ein Gerät, das nur zu der Energieeffizienzklasse A+ gehört, nicht mehr als „sehr sparsam im Energieverbrauch“ bezeichnet werden. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine erhebliche Irreführung des Verbrauchers.“
- VG Freiburg: Schüler darf wegen Veröffentlichung eines Gewaltvideos auf YouTube zwei Wochen vom Unterricht ausgeschlossen werden / Happy Slappingveröffentlicht am 4. März 2010
VG Freiburg, Beschluss vom 17.02.2010, Az. 2 K 229/10
zu §§ 823 Abs. 1, 1004 BGBDas VG Freiburg erklärte in diesem Beschluss den Ausschluss eines Schülers vom Unterricht für die Dauer von 2 Wochen für rechtmäßig. Der Schüler habe mittels eines Handys gefilmt, wie ein Mitschüler von zwei weiteren Mitschülern geschubst und gestoßen wurde. Er forderte die „Angreifer“ auf, mit ihrem Verhalten fortzufahren. Das Video wurde anderen Mitschülern vorgespielt und auf der Video-Plattform YouTube unter Namensnennung veröffentlicht. Das Gericht sah in diesem Verhalten eine erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Angegriffenen. Durch die Verbreitung des Films seien die Erniedrigungen ständig erneut vollzogen worden. Ein solches Verhalten müsse auf eine Weise sanktioniert werden, die für alle Schüler deutlich und erkennbar sei, anderenfalls würde die Schule Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit einbüßen.
- LG Freiburg: Filesharing – Bei einem Musiktitel darf die Staatsanwaltschaft die Daten des Beschuldigten nicht an den Rechteinhaber herausgebenveröffentlicht am 4. Dezember 2009
LG Freiburg, Beschluss vom 31.07.2009, Az. 8 AR 1/09 + 2/09
§§ 406 e, 161a StPODas LG Freiburg hat mit diesem Beschluss entschieden, dass bei einer Urheberrechtsverletzung, die lediglich den Download eines Musiktitels betraf und deren strafrechtliche Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft mangels Tatverdachts eingestellt wurde, keine Akteneinsicht zur Erlangung der Personendaten gewährt werden darf. Die Rechteinhaberin hatte Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, nachdem sie eine IP-Adresse erfahren hatte, über welche der Down-/Upload eines Musikstücks erfolgt sein sollte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte den Anschlussinhaber der IP-Adresse, stellte das Verfahren jedoch ein, da nicht ermittelbar war, wer aus dem ermittelten Haushalt die Urheberrechtsverletzung begangen haben könnte. Der Anzeigeerstatterin, die gegen den Anschlussinhaber zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend machen wollte, wurde die Auskunft jedoch verwehrt. Das Landgericht war der Auffassung, dass in einem solchen „Bagatellfall“ der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des ehemals Beschuldigten dem Interesse an der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen vorgehe. Die Aufdeckung der Identität des Anschlussinhabers sei unverhältnismäßig, zumal auch nur ein geringer Tatverdacht bestand. Zudem sei die Zuverlässigkeit der Ermittlung der dynamischen IP-Adresse nicht unbedingt gewährleistet.