Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Überraschung! Die Marke „Info Network“ ist für Münzspiel- und Unterhaltungsautomaten nicht freihaltebedürftig / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 29. Dezember 2010
BPatG, Beschluss vom 15.12.2010, Az. 26 W (pat) 152/09
§§ 8 Abs. 2 Nr. 2; 66 Abs. 1 und 2 MarkenGDas BPatG hat entscheiden, dass die Marke „Info Network“ für Geldspielautomaten einzutragen ist, was das Deutsche Patent- und Markeamt zuvor allen Ernstes mit der Begründung der Freihaltebedürftigkeit abgelehnt hat. Der Senat erklärte hierzu ausführlich: (mehr …)