Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG München: Im „engen Kreise“ dürfen auch schon mal Gerüchte verbreitet werdenveröffentlicht am 26. Mai 2009
LG München I , Urteil vom 28.04.2009 , Az. 3 O 3253/09
§§ 823, 1004 BGBDas LG München I ist der Rechtsansicht, dass dem Einzelnen bei der Verbreitung von Gerüchten „ein geschützter Freiraum“ zusteht (vgl. Palandt, BGB, § 823 Rdnr. 106). Mit einer Email hatte sich der Antragsgegner an die Leiterin des Kulturzentrums der Israelitischen Kultusgemeinde gewendet und von ihm zugetragenen Gerüchten berichtet, wonach die Antragstellerin Gelder ihrer früheren Arbeitsstätte veruntreut habe. Dies sei ihm aus mehreren zuverlässigen Quellen in den letzten Wochen zugetragen worden. Die Email hatte der Antragsgegner zur Kenntnisnahme auch an weitere Personen aus dem von ihm in der Israelitischen Kultusgemeinde betreuten Kulturbereich versandt. (mehr …)