Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Englische Pressemitteilung kann auch Zuständigkeit eines deutschen Gerichts begründenveröffentlicht am 13. Mai 2014
BGH, Urteil vom 12.12.2013, Az. I ZR 131/12
§ 4 Nr. 7 UWG; Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-VODer BGH hat entschieden, dass auch eine englischsprachige Pressemitteilung auf einer englischsprachigen Internetseite die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts begründen kann. Voraussetzung sei, dass sich der Internetauftritt auch auf den inländischen Markt auswirke. Dies sei dann der Fall, wenn den Nutzern einer deutschsprachigen Version der Internetseite gezielt die Möglichkeit gegeben werde, auf die englische Version zu wechseln und sich der Inhalt auch der englischen Pressemitteilung sich vor allem an Nutzer im Inland richte (hier: Verunglimpfung einer inländischen Konkurrentin). Zum Volltext der Entscheidung: