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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Januar 2016

    BGH, Urteil vom 14.01.2016, Az. I ZR 65/14
    § 5 Abs. 1 UWG, § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 3 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die in dem sozialen Netzwerk www.facebook.de zu findende Funktion „Freunde finden“, mittels derer Einladungs-E-Mails von „Facebook“ an Empfänger, die in den Erhalt der E-Mails nicht ausdrücklich eingewilligt haben, versendet werden, eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG darstellt und damit gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt. Facebook-Nutzer würden vom Betreiber zudem in die Irre geführt, da diese bei dem bei der Registrierung eingeblendeten Hinweis „Sind deine Freunde schon bei Facebook?“ nicht darüber aufgeklärt würden, dass die vom Nutzer importierten E-Mail-Kontaktdaten ausgewertet würden und eine Versendung der Einladungs-E-Mails auch an Personen erfolge, die noch nicht bei „Facebook“ registriert seien. Zur Pressemitteilung Nr. 7/2016 vom 14.01.2016: (mehr …)

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