Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Köln: Irreführende Werbung – konservierter Fisch ist nicht mehr „frisch“veröffentlicht am 16. Mai 2012
LG Köln, Urteil vom 17.11.2011, Az. 31 O 264/11
§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UKlaG, § 2 UKlagG, § 5 UKlaG; § 4 Nr. 11 UWG; § 11 Abs. 1 LFGBDas LG Köln hat entschieden, dass Fischprodukte, die mit Bezeichnungen wie „Frisch & Fertig“ oder „Fang & Frisch“ angeboten werden, keine Konservierungsstoffe enthalten dürfen. Bei der Bezeichnung eines Fischproduktes als „frisch“ gehe der Verbraucher davon aus, dass der Fisch „direkt aus dem Meer“ gekommen sei und dann nur mit der Marinade gewürzt und sofort verpackt worden sei. Bei der Zusetzung von Konservierungsstoffen gleich welcher Art – wir vorliegend geschehen – sei der Fisch industriell haltbar gemacht worden und eben nicht mehr frisch. Zum Volltext der Entscheidung: