Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- FG Saarbrücken: Anfechtungsklage kann per E-Mail und .jpeg-Datei erhoben werden, wenn ausgedruckte Fassung innerhalb eines Monats nachgereicht wirdveröffentlicht am 22. Januar 2016
FG Saarbrücken, Urteil vom 09.10.2015, Az. 2 K 1323/15 – nicht rechtskräftig
§ 64 Abs. 1 FGO, § 47 Abs. 1 FGO, § 52a FGODas FG Saarbrücken hat entschieden, dass eine per E-Mail als elektronische Datei im .jpeg-Format übersandte Klageschrift dem Schriftformerfordernis des § 64 Abs. 1 FGO genügen kann. Dies soll der Fall sein, wenn die Klageschrift in ausgedruckter Form innerhalb von einem Montat nach Bekanntgabe der Verwaltungsentscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf bzw. mit der Bekanntgabe des Verwaltungsakts nachgereicht wird. Allerdings wurde die Revision in dieser Frage zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Abschlussschreiben darf 2 Wochen nach Zustellung des gerichtlichen Titels übersandt werden und löst eine 1,3-fache Geschäftsgebühr ausveröffentlicht am 1. Juli 2015
BGH, Urteil vom 22.01.2015, Az. I ZR 59/14
§ 677 BGB, § 683 BGB, § 670 BGB, Nr. 2300 RVG-VVDer BGH hat entschieden, dass von dem Abmahnenden ein Abschlussschreiben zwei Wochen nach Zustellung der einstweiligen Verfügung übersandt werden kann und damit ein Anspruch auf Kostenerstattung in Höhe einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV entsteht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Widerrufsfrist kann verlängert werdenveröffentlicht am 1. Juni 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.05.2015, Az. 6 W 42/15
§ 312d BGB, § 312g BGB; Art. 246a EGBGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Verlängerung der Widerrufsfrist über die gesetzliche Vorgabe von 14 Tagen hinaus in der vom Unternehmer erteilten Widerrufsbelehrung zulässig ist. Darin liege das Angebot an den Kunden, einen Vertrag mit der verlängerten Frist (z.B. 1 Monat) anzunehmen. Bei Annahme dieses Angebots durch den Verbraucher betrage die Widerrufsfrist dann tatsächlich einen Monat. Auf die kürzere gesetzliche Frist könne sich der Verkäufer dann jedoch nicht mehr berufen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Rechtsanwalt hat für den Fall einer Störung seines elektronischen Fristenkalenders Vorsorge zu treffenveröffentlicht am 14. April 2015
BGH, Beschluss vom 27.01.2015, Az. II ZB 21/13
§ 233 ZPODer BGH hat entschieden, dass eine Rechtsanwaltskanzlei, die auf einen ausschließlich elektronisch geführten Fristenkalender wegen eines technischen Defekts des Servers vorübergehend nicht zugreifen kann, auf eine „manuelle Fristenkontrolle“ umzustellen hat. Dies bedeutet im Ergebnis nicht weniger, als dass das Sekretariat der betreffenden Kanzlei im Störungsfall alle Handakten auf Fristabläufe zu kontrollieren hat. Auch grundsätzlich habe der Rechtsanwalt für die etwaige Störung seines Fristenkalenders grundsätzlich Vorsorge zu treffen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OVG Berlin-Brandenburg: Presse hat nicht ohne Weiteres Recht auf Einsichtnahme in nicht-öffentliche Ausschusssitzungen des Bundestagesveröffentlicht am 25. März 2015
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.01.2015, Az. OVG 6 S 42.14
Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 40 Abs. 1 S. 2 GGDas OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Presse keinen verfassungsrechtlich begründeten Anspruch auf Einsichtnahme in den Inhalt der Protokolle nichtöffentlicher Ausschusssitzungen des Bundestages hat. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages sei dies erst nach Verkündung des betreffenden Gesetzes oder nach Beendigung der Wahlperiode möglich. Dem Grundsatz der Parlamentsautonomie, auf dem der Umgang mit den Protokollen nichtöffentlicher Ausschusssitzungen fuße, komme über Artikel 40 GG selbst Verfassungsrang zu, dem in der konkreten Abwägung mit dem durch die Pressefreiheit repräsentierten Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit Vorrang eingeräumt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Stuttgart: Zum tatsächlichen Ende der verlängerten Frist für eine Berufungsbegründung, wenn diese auf einen Sonntag fälltveröffentlicht am 12. März 2015
OLG Stuttgart, Urteil vom 11.09.2014, Az. 2 U 46/14
§ 222 ZPO, § 224 Abs. 2 ZPODas OLG Stuttgart hat bestätigt, dass eine verlängerte Berufungsbegründungsfrist, die an einem Sonntag endet, erst an dem darauf folgenden Montag ausläuft. Zitat: (mehr …)
- OLG Celle: Zuwarten von 6 Wochen nach Abmahnung lässt ohne besondere Umstände die Dringlichkeit eines Antrags auf einstweilige Verfügung entfallenveröffentlicht am 2. April 2014
OLG Celle, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 13 W 100/13
§ 12 Abs. 2 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass die Dringlichkeit für die Geltendmachung eines Verfügungsanspruchs nicht gegeben ist, wenn der Antrag auf Erlass der Verfügung erst mehrere Wochen nach Abmahnung und einer dort gesetzten kurzen Frist erfolgt. Vorliegend hatte die Antragstellerin unter dem 25. Oktober mit Fristsetzung zum 31. Oktober abgemahnt, einen Verfügungsantrag jedoch erst am 05. Dezember gestellt. Dies sei bei einer nicht komplexen Materie zu lang. Das Warten auf die Zusage eines Rechtsschutzversicherers rechtfertige das lange Zuwarten ebenfalls nicht, soweit keine wirtschaftliche Notlage vorliege. Zitat:
- OLG München: Anspruch auf Gegendarstellung besteht nur, wenn noch Aktualität zum betreffenden Presseartikel besteht / 4-Wochen-Fristveröffentlicht am 15. Januar 2014
OLG München, Urteil vom 20.09.2013, Az. 18 U 3075/13 Pre
§ 11 LPressGDas OLG München hat entschieden, dass ein Anspruch auf Gegendarstellung nur dann besteht, wenn noch Aktualität zum betreffenden Presseartikel besteht. Im vorliegenden Fall bestätigte der Senat insoweit eine 4-Wochen-Frist. Der Kläger hatte u.a. argumentiert, die streitgegenständliche Darstellung habe sich in einer Wochenbeilage befunden, auf welche eine regelmäßige 4-6-Wochen-Frist zur Anwendung komme. Das Oberlandesgericht konnte sich dieser Wertung („Wochenbeilage“) allerdings nicht anschließen. Im Ergebnis ist bei der Übermittlung von Gegendarstellungen ein ganz besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Frist zu legen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Jena: Verkürzung der Verjährungsfrist auf 12 Monate ist unwirksam, wenn gelieferte Ware bestimmungsgemäß mit Bauwerk verbunden wird / Ladeneinrichtungveröffentlicht am 26. November 2013
OLG Jena, Urteil vom 29.08.2013, Az. 1 U 194/13
§ 307 BGB, § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 479 BGB, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 UWGDas OLG Jena (Thüringische Oberlandesgericht) hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, wonach Sachmängelansprüche in 12 Monaten verjähren, unwirksam ist, wenn sie sich auf den Verkauf und die Installation von Ladeneinrichtungen bezieht. Wenn die Ladeneinrichtung fest mit einem Bauwerk verbunden werde, so der Senat, müsse gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB eine Verjährungsfrist von 5 Jahren gelten. Streitgegenständlich war die Klausel: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zu dringlichkeitsschädlichen Verzögerungen im einstweiligen Verfügungsverfahrenveröffentlicht am 24. Juli 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.05.2013, Az. 11 W 13/13
§ 227 ZPO, § 569 ZPO, § 571 ZPO, § 935 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Verzögerung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens um mehr als 8 Wochen durch eine Beschwerdebegründung deutlich (mehr als 2 Wochen) nach Ablauf der Beschwerdefrist sowie Beantragung einer Terminsverlegung gegen eine Dringlichkeit des geltend gemachten Anspruchs sprechen. Der Antragsteller zeige dadurch, dass eine ernsthafte und beschleunigte Rechtsverfolgung nicht in seinem Interesse liege. Zum Volltext der Entscheidung: