Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Streitwertbeschwerde muss spätestens drei Monate nach Erlass der einstweiligen Verfügung erhoben werdenveröffentlicht am 3. Mai 2013
LG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2013, Az. 12 O 582/11
§ 63 Abs. 3 S. 2 GKG, § 68 Abs. 1 S. 3 GKGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Streitwertbeschwerde spätestens drei Monate nach Erlass der einstweiligen Verfügung erhoben werden muss und diese Frist nicht durch die Erhebung der Hauptsacheklage verlängert wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)