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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. Juni 2013

    BGH, Beschluss vom 08.05.2013, Az. XII ZB 396/12
    § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 117 Abs. 1 S. 4 FamFG; § 85 Abs. 2 ZPO, § 233 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einer versäumten Beschwerdebegründungsfrist auf Grund erheblicher Arbeitsüberlastung nur dann gewährt werden kann, wenn diese Überlastung plötzlich und unvorhersehbar eintritt. Falle der Fristablauf allerdings auf den letzten Arbeitstag vor einem Urlaubsantritt, liegt gerade keine unvorsehbar erhöhte Belastung vor und der Rechtsanwalt sei nicht von der sorgfältigen Fristenkontrolle entbunden. Dies gelte auch dann, wenn der Rechtsanwalt am gleichen Tag vom Tod eines ehemaligen Sozius erfahre und diese Nachricht ihn persönlich stark betroffen habe. Da im entschiedenen Fall der Rechtsanwalt an diesem Tag trotzdem bis 23.00 Uhr habe arbeiten können und lediglich ein Fristverlängerungsantrag erforderlich gewesen wäre, sei die Säumnis als schuldhaft zu bewerten und Wiedereinsetzung nicht zu gewähren. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Juni 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 23.04.2013, Az. VI ZB 27/12
    § 520 Abs. 3 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass ein Berufungsschriftsatz an das Oberlandesgericht, welcher per Fax an das Landgericht geschickt wird, auch dann fristgerecht zugeht, wenn das Telefaxgerät des Landgerichts ebenso wie das des Oberlandesgerichts aufgrund Gemeinsamer Verfügung der Leiter der Justizbehörden in Frankfurt zu einer gemeinsamen Post- und Faxannahmestelle gehört, die als Geschäftsstelle sämtlicher angeschlossener Gerichte und Behörden in Frankfurt gilt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Mai 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2013, Az. 12 O 582/11
    § 63 Abs. 3 S. 2 GKG, § 68 Abs. 1 S. 3 GKG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Streitwertbeschwerde spätestens drei Monate nach Erlass der einstweiligen Verfügung erhoben werden muss und diese Frist nicht durch die Erhebung der Hauptsacheklage verlängert wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. April 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 26.02.2013, Az. 27 W (pat) 572/11
    § 47 Abs. 3 MarkenG; Anlage zu § 2 Abs. 1 PatKostG; § 3 Abs. 2 PatKostG, § 7 Abs. 1 S. 1 PatKostG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Löschung einer Marke mangels Verlängerung rechtmäßig und nicht rückgängig zu machen ist, wenn die Verlängerungsgebühr seitens des Markeninhabers erst am Tag nach Fristablauf auf dem Konto des Deutschen Patent- und Markenamtes eingeht. Wiedereinsetzungsgründe seien vorliegend nicht ersichtlich und auch eine geringe Überschreitung gesetzlicher Fristen führe zur Fristversäumung. Gerade bei für den Markeninhaber ungewöhnlichen Vorgängen (Verlängerung der einzigen Marke) habe dieser bei der Instruktion seiner Hilfspersonen besondere Sorgfalt walten zu lassen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. März 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Celle, Urteil vom 28.11.2012, Az. 9 U 77/12
    § 307 BGB, § 310 BGB, § 339 BGB

    Das OLG Celle hat entschieden, dass eine in den AGB zwischen zwei Adresshändlern vereinbarte Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 EUR für den Fall, dass für eine gelieferte Adresse auf Nachfrage nicht binnen 24 Stunden eine Einwilligungserklärung nachgewiesen werden kann, unangemessen und daher unwirksam ist. Der Vertragspartner werde durch die Klausel unangemessen benachteiligt, da zum einen die Frist zu kurz bemessen sei und zum anderen die Höhe der Vertragsstrafe in keinem Verhältnis zu einem möglicherweise eintretenden Schaden stehe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. Dezember 2012

    BPatG, Beschluss vom 23.10.2012, Az. 24 W (pat) 36/11
    § 49 MarkenG, § 53 Abs. 3 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass der Beschluss über die Teillöschung einer Marke wegen Verfalls unwirksam und daher aufzuheben ist, wenn dem Markeninhaber der Antrag auf Teillöschung nicht wirksam zugestellt wurde. Dadurch werde die zweimonatige Widerspruchsfrist nicht in Gang gesetzt. Zum Nachweis der Zustellung genügt nicht das Absendedatum in Verbindung mit einer Einschreibennummer, wenn der Zugang des Einschreibens (z.B. durch Ausdruck der Sendungsverfolgung der Post) nicht nachgewiesen ist und der Empfänger es auch tatsächlich nicht erhalten hat. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. November 2012

    OLG Bremen, Beschluss vom 28.08.2012, Az. 3 U 33/12
    § 233 ZPO

    Das OLG Bremen hat entschieden, dass eine Berufungsschrift nicht fristgerecht eingeht, wenn sie kurz vor Fristablauf (und offensichtlich ohne die deutlich erkennbare Bitte um sofortige Weiterleitung) nicht beim zuständigen Berufungsgericht, sondern beim erstinstanzlichen Gericht eingereicht wird, da es keine allgemeine Verpflichtung oder Handhabe der Gerichte gebe, die Zuständigkeit sofort nach Eingang zu prüfen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 12.10.2011, Az. IV ZB 17/10). Im vorliegenden Fall wurde der Antrag auf Wiedereinsetzung daher als unbegründet zurückgewiesen. Vgl. aber auch : „Geht der Schriftsatz so zeitig beim mit der Sache befasst gewesenen Gericht ein, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, darf die Partei nicht nur darauf vertrauen, dass der Schriftsatz überhaupt weitergeleitet wird, sondern auch darauf, dass er noch fristgerecht beim Rechtsmittelgericht eingeht. Geschieht dies tatsächlich nicht, ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht“ (BVerfG, Beschluss vom 03.01.2001, Az. 1 BvR 2147/00). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. November 2012

    KG Berlin, Urteil vom 03.08.2012, Az. 5 U 169/11
    § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 BGB, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Kosten eines anwaltlichen Abschlussschreibens nur dann als „erforderliche Aufwendung“ nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag zu erstatten sind, wenn dessen Versendung eine angemessene Wartezeit vorausgegangen ist. Die Entscheidung gibt einen ÜBerblick über die in der Rechtsprechung angenommene Wartezeit, die regelmäßig zwischen 2 – 4 Wochen liegen soll. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Oktober 2012

    LG München I, Beschluss vom 22.03.2012, Az. 33 O 27257/11
    § 4 Nr 11 UWG, § 5a Abs 2 UWG, § 5a Abs 3 Nr 1 UWG, § 307 BGB

    Das LG MÜnchen I hat entschieden, dass ein Verbraucher unangemessen benachteiligt wird, wenn ein Seminaranbieter die Gültigkeit eines Gutscheins für ein Aufbauseminar zum Punkteabbau im Flensburger Verkehrszentralregister mit den Worten „12 Monate gültig“ befristet, da diese Frist von der dreijährigen Regelverjährung der §§ 194 ff. BGB abweicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. August 2012

    OLG München, Urteil vom 31.03.2011, Az. 29 U 3822/10
    § 307 Abs. 1 S. 2 BGB; § 1 UKlaG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG

    Das OLG München hat entschieden, dass die Fristangabe in einer Widerrufsbelehrung „Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (Datum des Poststempels) an …“ unwirksam ist. Die Widerrufsbelehrung, die von einem Renditefonds für Fondsbeitritte verwendet wurde, stelle eine allgemeine Geschäftsbedingung dar. Diese sei mit dem genannten Klammerzusatz unklar und missverständlich. Der Zusatz erwecke für den Verbraucher den Anschein, dass für die Wirksamkeit eines Widerrufs die rechtzeitige Absendung eines Schreibens (Einwurf in den Briefkasten) nicht ausreiche, sondern das Schreiben auch notwendigerweise mit einem Poststempel versehen sein müsse, der mindestens das Datum des letzten Tages der Frist trage. Außerdem werde der Anschein erweckt, andere Übermittlungswege als die der Postsendung, z.B. Telefax oder persönliche Übergabe, seien unwirksam.

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