Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Kurzwahlangabe auf Fax-Sendebericht genügt nicht zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Versendungveröffentlicht am 19. Februar 2014
BGH, Beschluss vom 11.12.2013, Az. XII ZB 229/13
§ 233 ZPODer BGH hat entschieden, dass es für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach einer Fristversäumnis nicht ausreicht, wenn der Rechtsanwalt den Fax-Sendebericht des versandten Schriftsatzes prüft, wenn dieser lediglich eine Kurzwahl ausweist. Es müsse sichergestellt sein, dass auch auf die richtige Empfängernummer abschließend kontrolliert werde. Eine in das Faxgerät eingespeicherte Kurzwahl stehe dieser nicht gleich, weil eine Änderung der Nummer dort nicht nachvollziehbar sei. Zum Volltext der Entscheidung: