Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Auch bei Preissuchmaschinen müssen Versandkosten angegeben werdenveröffentlicht am 17. Juli 2009BGH, Urteil vom 16.07.2009, Az. I ZR 140/07
§§ 3, 5 UWGDer BGH hat deutlich gemacht, dass auch auf Preissuchmaschinen (Preisvergleichslisten) wie froogle.de die Preisangabenverordnung einzuhalten und demnach die Versandkosten anzugeben sind. Geklagt hatte ProMarkt gegen MediaOnline. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte mediaonline seine Waren in die Preissuchmaschine „froogle.de“ eingestellt, ohne bei dem jeweiligen Preis die Versandkosten einzubeziehen. Erst nach Anklicken des Angebots öffnete sich eine eigene Seite des Anbieters, auf der neben dem Preis des Produkts die Versandkosten angegeben waren. Ein sprechender Link des Typs „Versandkosten“ o.ä. fehlte. (mehr …)