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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Juli 2009

    BGH, Urteil vom 16.07.2009, Az. I ZR 140/07
    §§ 3, 5 UWG

    Der BGH hat deutlich gemacht, dass auch auf Preissuchmaschinen (Preisvergleichslisten) wie froogle.de die Preisangabenverordnung einzuhalten und demnach die Versandkosten anzugeben sind. Geklagt hatte ProMarkt gegen MediaOnline. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte mediaonline seine Waren in die Preissuchmaschine „froogle.de“ eingestellt, ohne bei dem jeweiligen Preis die Versandkosten einzubeziehen. Erst nach Anklicken des Angebots öffnete sich eine eigene Seite des Anbieters, auf der neben dem Preis des Produkts die Versandkosten angegeben waren. Ein sprechender Link des Typs „Versandkosten“ o.ä. fehlte. (mehr …)

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