Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- VG Neustadt: Nicht jede unterkühlte Traube kann zum „Eiswein“ werdenveröffentlicht am 14. Mai 2013
VG Neustadt, Urteil vom 19.03.2013, Az. 2 K 761/12.NW
Das VG Neustadt hat entschieden, dass das Prädikat „Eiswein“ nur unter strengen Voraussetzungen an eine Weinsorte verliehen werden kann. Dazu geeignete Trauben müssten flächendeckendem Frost bei Temperaturen unter -7° C ausgesetzt gewesen und in gefrorenem Zustand gepresst werden. Auch dürfe kein Fäulnisbefall vorliegen. Auf Grund dieser strengen Voraussetzungen bleibe Eiswein ein seltenes Produkt. Zur Pressemitteilung Nr. 14/13: