Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Lübeck: Irreführende Verpackung – Wo Kirsche abgebildet ist, muss mehr als ein bisschen Kirsche drin seinveröffentlicht am 24. Januar 2012
LG Lübeck, Urteil vom 17.01.2012, Az. 11 O 69/11 – nicht rechtskräftig
§ 5 UWGDer Verbraucherzentrale Bundesverband weist auf ein Urteil des LG Lübeck hin (hier), nach welchem es einem Marmeladen- / Konfitürenhersteller verboten wird, auf einem Obstgetränk mit der Abbildung von Kirschen und roten Trauben zu werben, wenn diese Zutaten nur 25% des Inhalts ausmachten. Dem Verbraucher werde suggeriert, dass das Getränk zum größten Teil aus diesen Zutaten bestehe, was auch durch einen unzureichenden Sternchenhinweis nicht berichtigt werde. Zudem sei der Hinweis „mit knackigen Fruchtstückchen“ unzulässig, wenn damit nicht Kirschen und/oder rote Trauben gemeint seien, sondern das Getränk stattdessen Birnenstückchen enthalte.