Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- KG Berlin: Unzulässige Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit Wirkung gegen Frühjahrsmüdigkeitveröffentlicht am 29. Januar 2016
KG Berlin, Urteil vom 10.07.2015, Az. 5 U 24/15
Art. 10 Abs. 1 EGV 1924/2006; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F., § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit „das Beste gegen Frühjahrsmüdigkeit“ u.a. eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt, welche zu unterlassen ist. Es handele sich nicht lediglich um Verweise auf allgemeine, nicht spezifische Vorteile des Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden, sondern es würden auf bestimmte zu fördernde Funktionen des Körpers Bezug genommen. Ohne wissenschaftliche Nachweise für diese Wirkungen oder Zulassung durch die Health Claims Verordnung sei eine solche Werbung unzulässig. Zum Volltext der Entscheidung hier.